Doppeltes Geburtstagsgeschenk: Der Vorstand der Güdeldienstag-Gesellschaft Schwyz mit dem Jubiläumsbuch und dem neuen Banner an der Jubiläumsfeier gestern Abend. Bild Josias Clavadetscher

Doppeltes Geburtstagsgeschenk: Der Vorstand der Güdeldienstag-Gesellschaft Schwyz mit dem Jubiläumsbuch und dem neuen Banner an der Jubiläumsfeier gestern Abend. Bild Josias Clavadetscher

Die Güdeldienstag-Gesellschaft im Jahre 1938: Der Ausflug nach Seewen war damals beliebt, neben der Fahne gehörten der Göggs und damals auch brennende Kerzen zu den Erkennungszeichen. Archiv GDG Schwyz

Die Güdeldienstag-Gesellschaft im Jahre 1938: Der Ausflug nach Seewen war damals beliebt, neben der Fahne gehörten der Göggs und damals auch brennende Kerzen zu den Erkennungszeichen. Archiv GDG Schwyz

Unbekannte Herkunft: Die Vereinsfahne ist 34 Jahre älter als der Verein.

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75 Jahre Güdeldienstag-Gesellschaft

Gestern wurde ein beachtlicher Fasnachtsgeburtstag gefeiert: Genau am 19. Januar vor 75 Jahren ist die Güdeldienstag-Gesellschaft Schwyz (GDG) gegründet worden. Sie sorgt alle Jahre für den Feuerzauber zum Fasnachtsende, einen imposanten Abschied von der Narrenzeit und für Humor übers Jahr.

DAS JUBILÄUM
 
Güdeldi­enstag, 21. Februar


16.30
Schluss der Kinder­fas­nacht. Verb­rennen
des Kinderblätz. Haupt­platz.


20.00
Grosses Blätzver­b­rennen. Einzug
der Fasnachts­ve­r­eine und der Masch­graden
auf den Haupt­platz, Mitwir­kung von:
Schwyzer Nüssler, Güdelmändig-Rott
Schwyz, Fasnachts­ge­sell­schaft Ricken­bach,
Fasnachts­rott Ibach, Fasnachts­ge­sell­schaft
Ibach, Negus-Abigrott Seewen.
Feuer­werk, Entzünden des Blätz. Haupt­platz
Schwyz.
 

23.30
Masken­ver­b­rennen in der Restglut,
kleines Feuer. Haupt­platz Schwyz.
 

Samstag, 17. März


24.00
Mitte­fas­ten­feuer. Haupt­platz
Schwyz. Vorgängig Gene­ral­ver­samm­lung
der Güdeldi­ens­tag­ge­sell­schaft

Schwyz

Den Anstoss zur Gründung der Güdeldienstag-Gesellschaft – in der Fasnachtswelt die «Güdelzischtiger » – hat eigentlich der Staat mit seinen repressiven Vorschriften geliefert. Gestützt auf das damalige Gesetz über das Tanzen und Maskengehen, war das Maskenlaufen am Güdeldienstag nicht gestattet, dasTanzen an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt, und das «Schutzalter» für das Tanzen lag bei 18 Jahren. Für die Festlegung der Fasnachtstage war damals der Bezirksrat zuständig, offizielle Fasnachtstage waren im Bezirk Schwyz bis 1961 nur der Erste Fasnachtstag, der Schmutzige Donnerstag und der Güdelmontag. Der Güdeldienstag, das war Kinderfasnacht.

Noch vor dem Start schon Bussen

In den 30er-Jahren haben diese aus heutiger Sicht anachronistischen Beschränkungen zunehmend fasnachtbegeisterte Schwyzer verärgert. Der Wunsch wurde immer grösser, auch am Tag nach dem Güdelmontag mit dem Narrentreiben noch weiterzumachen, bis der Aschermittwoch dann als klare Zäsur mit der Fasnacht ohnehin ein Ende machen würde. Zu einem ersten Konflikt kam es 1932, als eine Gruppe von Schwyzer Gewerblern am Güdeldienstag maskiert durch verschiedene Wirtschaften zog. Der amtliche Beweis ist bis heute vorhanden: eine Gedenktafel mit acht polizeilichen Anzeigen «betreffend Bestrafung von Polizeiübertretungen ». Die Busse war für damaligeVerhältnisse saftig: zehn Franken, ein Franken Amtsgebühr, fünfzig Rappen Anzeigekosten.

Gründung im «Pöstli»

Die gleiche Fasnachtslust loderte auch am Güdeldienstag 1935 wieder auf. Zusätzliche Motivation zum «verbotenen » Maskenlaufen wird eine Fahne geliefert haben, die «Ratskeller»- Wirt Franz Krienbühl zur Überraschung der Tafelrunde aus seinem Fundus herausgeholt und als Hoheitszeichen vorgestellt hat. 1936 wiederholte sich dieses Szenario mit einem Ausflug hinunter nach Seewen und zurück nach Schwyz, wo man erstmals ein Feuer entfachte. Dieses Feuer hat dann definitiv gezündet: Am 19. Januar 1937, «abends um 09.23 Uhr», trafen sich im Restaurant Pöstli – noch heute Stammlokal – 14 Fasnächtler und gründeten die Güdeldienstag- Gesellschaft. Zwei Monate später wurden die Statuten genehmigt.

Nur 37 Mitglieder

In ihren Statuten, ihrem Jahresprogramm und ihrer Fasnachtsphilosophie besitzen die Güdelzischtiger aber einige «Spezialitäten», die andere Vereine nicht haben. In den Gründungsjahren hat man sich selber eine Beschränkung auf maximal 22 Mitglieder gegeben. Dieser Höchstbestand wurde 1959 auf 36 und 1970 auf die heutige Zahl von 37 Mitgliedern erhöht. 37 natürlich als Reverenz an das Gründungsjahr. Die Mitgliedschaften werden in der Regel vererbt, die Aufnahme erfolgt in geheimer Abstimmung. Für das bunte und maskenverliebte Fasnachtstreiben ziemlich ungewohnt ist auch das Outfit der Güdelzischtiger. Wenn möglich in dunkler Kleidung und ganz sicher ohne närrische Kostümierung, aber immer mit der Melone auf dem Kopf, dem «Göggs». Zeitweise nannten sich die Güdelzischtiger sogar selber «Göggs-Gesellschaft». Ohne Göggs zu erscheinen, wurde vereinsintern mit einem Franken gebüsst, wer «dem andern den Göggs eindrückt», hat eine Ordnungsbusse zu bezahlen.

Feuerzauber zum Fasnachtsende

Diese initiale Zündung von 1937 – im wahrsten Sinne des Wortes – hat bis heute gehalten. Die Kriegsjahre ausgenommen, hat die GDG immer für das stimmungsvolle Feuerspektakel und die würdige Verabschiedung der Fasnacht gesorgt. Intern bricht die Vorfreude jeweils beim «Blätzstopfen » aus. Nach Erlebnissen mit dem nicht ganz ungefährlichen Feuerwerk im Blätz haben sich die Güdelzischtiger dabei zu veritablen Feuerwerkern entwickelt. Im Jubiläumsjahr 1941 der Eidgenossenschaft wurden sie mit einem Bundesauftrag für den «Funken » der 1.-August-Feier beehrt. In den letzten zwanzig Jahren hat zudem die Entwicklung der Pyrotechnik den Güdelzischtigern ideal zugespielt: Das Blätzverbrennen wird schon längst von einem Feuerwerkzauber erster Güte begleitet.

Tradition des Feuerbrauchtums

Zu ihrem Jubiläum hat die Güdelzischtiggesellschaft ein Buch herausgegeben. Als Autor und ausgezeichneter Kenner des regionalen Brauchtums ist Hans Steinegger der Geschichte der Gesellschaft nachgegangen, bettet diese in den grossen Zusammenhang der Feuerbräuche und der Fasnachtstraditionen ein. Damit wird gezeigt, dass in der GDG eigentlich weiterlebt, was im Innerschwyzer Fasnachts- und Frühjahrsbrauchtum in Spuren vorhanden gewesen ist. Der Abschied von der Narrenzeit mit dem «reinigenden» Feuer und das Mittefastenfeuer. Diese Vereinsgeschichte schildert auch in vielen charmanten Details das Vereinsleben, Interna und die Besonderheiten der GDG ausgezeichnet. Hervorragend sind die Illustrationen und die Grafik umgesetzt. Die Güdelzischtiger haben sich ein tolles Geburtstagsgeschenk gemacht. (Das Buch «75-Jahr-Jubiläum GDG» gelangt nicht in den Verkauf.)

Woher stammt die Fahne?

Die Güdelzischtiggesellschaft tritt bei offiziellen Auftritten und Fasnachtsanlässen in der Regel mit einer Fahne auf. Es ist ein inzwischen stark gebleichtes Narrenbanner aus bemalter Leinwand, das mehr Fragen aufwirft, als es Erklärungen gibt. Die Symbole, die Beschriftung, die hintergründigen Anspielungen sind aber überaus interessant. Auf der einen Seite ist der Schriftzug «Recht auf Arbeit» vermerkt, auf der anderen Seite «Arbeiterverein Schwyz» und «Fastnachts-Dienstag 1903». Ebenso bizarr und doppelbödig sind die Sujets. Auf der einen Seite ist ein Pfeife rauchender Affe im Gebüsch abgebildet, auf der anderen Seite eine servierende Kellnerin mit sechs Bierhumpen, zwei Katzen, zwei Fische neben gekreuztem Besteck und als Eckzier zwei angeschnittene Käsekuchen. Am meisten verunsichert die Jahrzahl 1903. Es muss also offensichtlich schon nach der damaligen Jahrhundertwende bereits eine Vereinigung oder eine lose Gruppe gegeben haben, die sich zum Güdeldienstag Auftritte zum Fasnachtsabschluss erlaubt hat. Weder in den Protokollen oder Akten der GDG noch in Zeitungsberichten wird diese Fahne aber erwähnt. Erst im Zusammenhang mit der Gründung von 1937 taucht das Banner auf.