Denkmalgeschützte Bauten - stellvertretend ein Blick auf Schwyz - werden bei der Restaurierung finanziell stärker unterstützt. (Foto: Stefan Zürrer)
Denkmalgeschützte Bauten - stellvertretend ein Blick auf Schwyz - werden bei der Restaurierung finanziell stärker unterstützt. (Foto: Stefan Zürrer)

Dies & Das

Höhere Beiträge für denkmalgeschützte Bauten

Subventionen über ordentliches Budget statt Lotteriefonds.

Mit Beschluss vom 14. Dezember 2022 hat der Kantonsrat die Motion M 8/22 («Höhere Entschädigung für Denkmalschutz») von Kantonsrat Dr. Roger Brändli erheblich erklärt. Diese Motion bezweckt, das Gesetz über die Denkmalpflege und Archäologie vom 6. Februar 2019 (DSG, SRSZ 720.100) dahingehend zu ändern, dass «denkmalschutzbedingte Nachteile (Mehrkosten) angemessen, das heisst, substanzieller als dies aktuell der Fall ist, ausgeglichen» werden. Zudem sollen die Subventionszahlungen im Bereich Denkmalpflege nicht mehr über den Lotteriefonds, sondern über das ordentliche Budget entrichtet werden. Mit der vom Regierungsrat präsentierten Teilrevision des DSG wird dem Anliegen der Motion M 8/22 nachgekommen.

Neuregelung der Kantonsbeiträge im Bereich Denkmalpflege
Ein Kernelement der Teilrevision betrifft die kantonalen Beitragsleistungen an die Restaurierung von denkmalgeschützten Objekten. Das heutige System, wonach die sich Höhe der Beitragsleistungen an der lokalen (18%), regionalen (21%) oder nationalen (25%) Einstufung der Objekte orientiert, soll durch ein vom Hauseigentümerverband (HEV) vorgeschlagenes Modell ersetzt werden. Neu soll im Restaurierungsfall für alle Schutzobjekte ein Grundbeitragssatz von 25% – unabhängig von der Einstufung – zur Anwendung kommen. Je nach Schutzziel-Festlegung werden sodann zusätzliche Beiträge ausgerichtet, nämlich 15% für Objekte mit Schutzziel I, 10% für Objekte mit Schutzziel II und 5% für Objekte mit Schutzziel III. Die kantonalen Beitragssätze bewegen sich somit neu zwischen 30% und 40%.

Beitragsleistungen des Bundes
Nicht betroffen von dieser Änderung sind die Beitragsleistungen des Bundes. Diese richten sich – aufgrund der Bundesgesetzgebung – weiterhin nach der Einstufung in national, regional und lokal bedeutende Objekte und kommen ergänzend zu den kantonalen Beitragsleistungen zum Tragen. Bei national eingestuften Objekten beträgt der Bundesbeitragssatz aktuell 20%, bei regional eingestuften Objekten sind es aktuell 15%, welche im Rahmen der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel zusätzlich ausgerichtet werden können. Zusammen mit der neu vorgeschlagenen kantonalen Beitragsregelung sind seitens der öffentlichen Hand somit finanzielle Beiträge in einer Bandbreite von 30% bis 60% möglich.

 

Keine Mischfinanzierung
Die Finanzierung der kantonalen Beiträge erfolgt neu ausschliesslich aus der Staatskasse und nicht mehr aus den Mitteln des Lotteriefonds. Eine Mischfinanzierung, wie das im Kantonsrat diskutiert wurde, ist rechtlich nicht umsetzbar. Mit der Neuregelung sind im ordentlichen Staatshaushalt jährlich neu rund 3.4 Mio. Franken für Subventionskosten im Bereich Denkmalpflege vorzusehen, wobei die jeweilige effektive Subventionssumme von der Anzahl und Art der eingereichten Gesuche abhängig ist. Die Subventionsleistungen für Restaurierungsarbeiten des Klosters Einsiedeln sind hierbei nicht inbegriffen. Bis Ende 2026 erfolgen diese Beitragsleistungen weiterhin über den 2012 genehmigten Verpflichtungskredit von insgesamt 8 Mio. Franken. Werden die Kantonsbeiträge für Schutzobjekte der Denkmalpflege neu aus dem ordentlichen Budget geleistet, ist es konsequent, auch die Kosten für die Archäologie über die Staatskasse zu finanzieren. Hierfür sollen jährlich 220 000 Franken vorgesehen werden.

 

Kürzungen oder Rückforderungen von Beiträgen
Ebenfalls Teil der Vorlage sind Regelungen betreffend die Verweigerung, Kürzung oder Rückforderung von Beiträgen. Dies kann der Fall sein, wenn der Eigentümer Beiträge zu Unrecht bezogen hat, die ihm obliegenden Pflichten nicht erfüllt oder den erheblichen Wert eines Schutzobjektes beeinträchtigt.

pd/Staatskanzlei Kt. Schwyz

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SchwyzKulturPlus

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Publiziert am

08.02.2024

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