Dies & Das
Brunnen erhält Dorfkeller für Kulturbetrieb
Mitten in Brunnen wird ein Dorfkeller realisiert. Die Gemeinde als Eigentümerin wird ihn vermieten, ein Trägerverein wird ihn ausbauen und betreiben. Die Nutzung ist touristisch, kulturell und für die Vereine vorgesehen.
Der relativ grosse Felsenkeller unter dem Gütsch ist in den Kriegsjahren als Luftschutzkeller erbaut und genutzt worden. Seit er seine militärische Funktion verloren hat, ist er sehr lange gar nicht mehr gebraucht worden, diente dann als Lager und Depot, später als Jugendlokal und Disco. Mit der Eröffnung des Jugendlokals im Schützenhaus ist auch diese Phase abgeschlossen.
Öffentliche Nutzung geplant
Da der Gemeinderat Ingenbohl alle der Gemeinde gehörenden, brachliegenden Liegenschaften einer neuen Nutzung zuführen oder sogar deinvestieren will, hat sich jetzt auch für den Gütsch-Keller eine neue Lösung ergeben. Die Bartligesellschaft Brunnen wird diesen Keller unter Auflagen mieten und ihn einer breiten öffentlichen Nutzung zuführen. Eine der Auflagen verlangt, dass der Keller kulturell und fürs Gemeindeleben zur Verfügung stehen muss. Damit kommen einerseits Empfänge, Tagungen, Ausstellungen, Vorträge und Kleinkunst in Frage, aber auch Vermietungen an Dritte. Zudem soll der Dorfkeller während der Fasnacht zum Narrenkeller werden. Vorbild für eine künftige stilvolle Nutzung sind verschiedene Stadt-, Kultur- oder Cliquenkeller, die landesweit überall in Betrieb stehen.
Kosten von 200 000 Franken
Vereinsintern hat ein Ausschuss in halbjähriger Arbeit einen Masterplan entworfen, ein Nutzungskonzept erstellt, rechtliche Abklärungen getroffen, das Umbauprojekt erarbeitet und die Basis für die Finanzierung gelegt. Es wird für den Umbau und die Einrichtung mit Ausgaben von über 200 000 Franken gerechnet, bis der Keller betriebsbereit ist.
Ausserordentliche Generalversammlung
Die wesentliche Entscheidung wird nun am 3. Juli an einer ausserordentlichen Generalversammlung der Bartligesellschaft fallen. An dieser wird über die Ausgangslage, das Projekt, das Konzept und den Stand der Arbeiten informiert. Die Mitglieder schliesslich haben den Mietvertrag mit der Gemeinde und die Leistungsvereinbarung mit der neuen Trägerschaft zu genehmigen. Ebenfalls beantragt der Bartlirat, dass sich der Verein mit einem Betrag von 10 000 Franken am Anteilscheinkapital der neuen Trägerschaft beteiligt.
Bote der Urschweiz (Sylvia Camenzind)
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Bote der Urschweiz
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