Im Regen stehen gelassen: Die Initianten der Petition, Nicole Stössel und Andreas Oppliger, mit Erstunterzeichner Padi Bernhard.
Im Regen stehen gelassen: Die Initianten der Petition, Nicole Stössel und Andreas Oppliger, mit Erstunterzeichner Padi Bernhard.

Dies & Das

Enttäuschung bei den Kulturtraum-Initianten

Die IG Kulturtraum Schwyz zeigt sich über die Antworten der Behörden enttäuscht.

Zusammen mit der Petition «Kulturraum im Talkessel Schwyz» reichte die Interessengemeinschaft auch ein Grobkonzept ein, welches unter anderem die mögliche Ausrichtung, Finanzierung, Standort und Betriebsführung des Kulturlokals als Denkanstoss aufzeigt. Über die nun veröffentlichte Antwort der beiden Gemeinden zeigt sich die IG Kulturtraum Schwyz enttäuscht. «Die Gemeindebehörden von Schwyz und Ingenbohl haben die Grundidee der Petition offenbar falsch erfasst», sagt Nicole Stössel, Co-Präsidentin der IG.

Gemeinsam Lösungen suchen

«In erster Linie ging es uns darum, die beiden Gemeinden dazu aufzufordern, sich dem Bedürfnis anzunehmen und gemeinsam mit uns sowie allfälligen weiteren Kulturschaffenden nach Lösungen zu suchen.» Die IG hat bei der Übergabe der Petition die Absicht klar geäussert, dass es sich um ein Grobkonzept handelt und ein Projekt auf jeden Fall gemeinsam mit Behördenvertretern ausgearbeitet werden muss. Mit der nun veröffentlichten negativen Antwort machen es sich die Gemeindebehörden zu einfach.Trotz den in ihrer Stellungnahme geäusserten offenen Fragen wurde nie Rücksprache mit den Initianten genommen. Die von der IG aufgezeigte Finanzierungsmöglichkeit für den Bau und Betrieb des Kulturlokals ist explizit als Vorschlag zu betrachten. Die IG bedauert es, dass dies von den Gemeinden als Argument gegen das Petitionsbegehren ins Feld geführt wird. Beispiele anderer Kantone zeigen, dass eine Mitfinanzierung durch die kommunalen Behörden durchaus möglich und sogar sinnvoll ist.

Nicht auf Standorte beschränken

Die im Grobkonzept genannten Standorte wurden aufgeführt, weil sie die IG als geeignet für einen Kulturbetrieb erachtete. Das Petitionsbegehren sei aber nicht auf diese zu beschränken, was klar zum Ausdruck gebracht wurde. Es ist schade, dass dem Bedürfnis nach einem Kulturraum mit Verweis auf mögliche künftige Gewerbezonen eine Absage erteilt wird. Offenbar fühlt sich im Kanton Schwyz niemand für kulturelle Anliegen aus der Bevölkerung zuständig. Der Regierungsrat hat diese Aufgabe an Gemeinden und Bezirke delegiert. Dies nachdem er mit einer kantonalen Umfrage ein latentes Bedürfnis für einen Kulturraum selber ausgewiesen hat. Nun verweisen die Gemeinden Schwyz und Ingenbohl auf gesetzliche Bestimmungen über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden sowie auf eine fehlende Sachvorlage an den Souverän – und nutzen dies für einen negativen Entscheid.

Gespräche fanden statt

Mit einem gewissen Erstaunen hat die IG zur Kenntnis genommen, dass ihr vorgeworfen wird, vor Einreichen der Petition nicht mit Trägern des örtlichen Kulturschaffens Rücksprache gehalten zu haben. Das stimmt so nicht, die IG hat sehr wohl mit mehreren Institutionen und Vereinen, sowohl kommunalen als auch kantonalen, Aussprache gehalten. Ebenso wurden Gespräche mit Initianten für Gewerbepärke geführt.

Bote der Urschweiz

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Bote der Urschweiz

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Publiziert am

12.04.2011

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www.schwyzkultur.ch/5LXXV2