Die Ufnau soll bleiben, wie sie ist. Keine Neubauten sollen die Idylle der Insel und die Moorlandschaft stören. Foto: zvg
Die Ufnau soll bleiben, wie sie ist. Keine Neubauten sollen die Idylle der Insel und die Moorlandschaft stören. Foto: zvg

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Kein neues Restaurant auf der Ufnau

Das Kloster Einsiedeln hat den Rechtsstreit um ein neues Restaurant auf der Insel Ufnau verloren. Das Bundesgericht gab dem Beschwerdeführer in den wichtigsten Punkten recht. Auf der Insel der Stille bleibt damit vorerst alles beim Alten.

Neben den beiden Sakralbauten steht auf der lauschigen Insel ein Gutshof, in dem eine bei Ausflüglern beliebte Gartenwirtschaft betrieben wird. Dieser Gastwirtschaftsbetrieb hätte nach dem Willen der Eigentümerin, dem Kloster Einsiedeln, durch einen Neubau ersetzt werden sollen.

Von Anfang an in der Kritik

Das Kloster verpflichtete dazu den renommierten Architekten Peter Zumthor. Doch mit seinem Vorhaben stiess das Kloster Einsiedeln von Beginn an auf Widerstand. Der Umweltschutzverband Aqua Viva sowie der Zürcher und der Schwyzer Heimatschutz zweifelten die Vereinbarkeit des Projekts mit dem Moorschutz an. Zwar hatte sich die Gemeinde Freienbach hinter den Neubau gestellt und dem Kloster die nötige Baubewilligung erteilt, und auch das Schwyzer Verwaltungsgericht und die Regierung gaben dem Projekt ihren Segen. Doch das Bundesgericht sieht die Sache anders und hiess die Beschwerde der einspracheberechtigten Organisation Aqua Viva gut. Es hob die Baubewilligung für Zumthors Sommerrestaurant auf.

Bedauern im Kloster Einsiedeln

Das Kloster Einsiedeln bedauert den Entscheid des Bundesgerichts und bringt in einer Medienmitteilung seine Enttäuschung zum Ausdruck. Es hatte stark auf eine Entscheidung zu seinen Gunsten gehofft. Ob und welche Schritte das Kloster als nächstes unternimmt, ist noch offen. Man wolle erst die schriftlichen Begründungen des Bundesgerichts abwarten. Die Gastwirtschaft soll wie bisher weitergeführt werden, solange dies mit den Vorschriften zu vereinbaren und der Pächter dazu bereit sei. Abt Martin Werlen schreibt in einem offenen Brief an die Freunde der Insel Ufnau, «den Kopf nicht in den Sand zu stecken, sondern optimistisch in die Zukunft zu blicken». Fredy Kümin, Präsident des Vereins Freunde der Insel Ufnau, verzichtete auf eine Stellungnahme.

«Schade um die verlorene Zeit»

Auf der Gewinnerseite ist man mit dem Bundesgerichtsurteil sehr zufrieden. «Dass man bis vor Bundesgericht gehen muss, um die Unversehrtheit des best geschützten Fleckens Erde unserer Heimat zu verteidigen, ist in unserer Eidgenossenschaft wahrscheinlich einmalig», schreibt Walter Eigel-Reichlin, Präsident des Schwyzer Heimatschutzes (SH). «Gleichzeitig wirft es auch ein etwas schiefes Licht auf die vorgelagerten Instanzen, welche eigentlich zum Vollzug der Bundesvorschriften verpflichtet wären, aber ohne besseres Wissen unstatthafte Baubewilligungen erteilt haben.» Es sei schade um die verlorene Zeit und das verlorene Geld, so Eigel. «Man hätte das alles besser in eine Lösung für das ‹Haus zu den zwei Raben› investiert.» Eigel bedauert es auch, dass die übrigen Schwyzer Umweltorganisationen die Brisanz des Themas nicht erkannt und den Schwyzer Heimatschutz nicht im Kampf gegen den Neubau unterstützt hätten.

Aqua Viva bleibt stumm

Der Verein «Ufenau ohne Neubau» erklärt in einer Pressemitteilung, man freue sich, den Kampf gegen den Neubau gewonnen zu haben, bedaure aber gleichzeitig, dass bei der klaren Rechtslage ein derart langes Verfahren notwendig gewesen sei. Vereinspräsident Werner-Patrick Pfenninger betonte, dass der Verein weiter Hand für Lösungen bieten wolle, zumal er nie bestritten habe, dass die Infrastruktur der Gastronomie den heutigen Gegebenheiten angepasst werden müsse. Von Aqua Viva selbst lag bis zum Redaktionsschluss keine Stellungnahme vor.

Fragezeichen für weitere Pläne

Das Bundesgericht in Lausanne setzt auch hinter die übrigen Änderungspläne des Klosters Einsiedeln auf der Ufnau ein Fragezeichen. Sollte das Kloster trotz dem Aus für den Neubau des Restaurants daran festhalten, den Anbau am «Haus zu den zwei Raben» abzureissen, müsste vorgängig noch die eidgenössische Denkmalpflege grünes Licht dazu geben. Deren Stellungnahme wurde bisher nicht eingeholt. Auch der geplante Umbau und die Erweiterung des Weidstalls müssten nach Ansicht der Bundesrichter erst noch von der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission begutachtet werden. Laut Bundesgerichtsurteil zählt die Ufnau zu den Moorlandschafte

Autor

Einsiedler Anzeiger

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Publiziert am

05.01.2012

Webcode

www.schwyzkultur.ch/yngSuj