Miss/MisterHochstamm- Wahl: Im Bezirk Küssnacht werden die schönsten blühenden Hochstammbäume gesucht.
Miss/MisterHochstamm- Wahl: Im Bezirk Küssnacht werden die schönsten blühenden Hochstammbäume gesucht.

Dies & Das

Fotowettbewerb wird verlängert

Der Frühling lässt leider noch auf sich warten. Auch die Obstbäume lassen sich deshalb Zeit mit dem Austrieb. Aus diesem Grund verschiebt die ProjektgruppeVernetzungsprojekt Küssnacht den Einsendeschluss für den Fotowettbewerb zum «Mister Hochstamm» auf den 20. Mai.

Im Bezirk Küssnacht stehen rund 12 000 Hochstammbäume. Das heisst, für jeden Einwohner des Bezirks steht im Kulturland ein ökologisch wertvoller Hochstammbaum. Doch: Wer steht hinter diesen vielen Hochstammbäumen? Wer pflegt und bewirtschaftet sie, und welche Bedeutung haben die Bäume für ihn respektive für sie? Dieser Frage will die Projektgruppe Vernetzungsprojekt Küssnacht zusammen mit dem Natur- und Vogelschutzverein Wasseramsel Innerschwyz nachgehen und lanciert deshalb die erste Wahl zum «Mister Hochstamm» respektive zur «Miss Hochstamm». Auf Küssnachter Boden Gesucht wird mittels Fotowettbewerb der schönste blühende Hochstammobstbaum des Frühlings 2013, der auf Küssnachter Boden steht. Eine Jury wählt die schönste Aufnahme und prämiert nicht nur den Fotografen, sondern ehrt auch den Bewirtschafter des Hochstammbaums für seine Arbeit und dass er/sie dem Baum geholfen hat, sich derart prächtig zu entwickeln. Machen Sie mit, und zeigen Sie uns, welche schönen Hochstammbäume im Bezirk stehen und welche Menschen hinter unseren Hochstammbäumen stehen. Das Foto eines blühenden Hochstammbaums mit einer Breite von mindestens 20 cm und einer Mindestauflösung von 300 dpi (Punkte/Pixel) schickt man zusammen mit folgenden Angaben: Aufnahmedatum, Ort der Aufnahme, Name des Fotografen, Eigentümer respektive Bewirtschafter des Baumes, wenn unbekannt genaue Koordinatenangabe auf Plan an die E-Mail-Adresse vernetzungsprojekt@ gmx.ch.Teilnahmeberechtigt ist jedermann. Als Fotosujet sind nur Bäume auf Bezirksgebiet zugelassen. Die Aufnahmen müssen vom Frühling 2013 stammen. (amtl)

Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb übertragen die Teilnehmer die Rechte an der Bildverwertung an die Wettbewerbsorganisation. Diese wird die Bilder publizieren und das Bildmaterial im Sinne der Förderung des Hochstammobstbaus verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

Bote der Urschweiz

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Bote der Urschweiz

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  • Dies & Das

Publiziert am

29.04.2013

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www.schwyzkultur.ch/M4tc5j