Brauchtum / Feste
Sennenchilbi: Montagnachmittag doch schulfrei
Der Schulrat der Bezirksschulen Küssnacht revidiert einen Entscheid. Im Sinne eines Kompromisses hat er beschlossen, dass der Nachmittag des Sennenchilbi- Montags vom 8. Februar 2010 doch schulfrei ist.
Die Küssnachter Sennenchilbi ist ein kulturell-folkloristischer Anlass, welcher im 6-Jahres-Turnus stattfindet. Zu den 400 Mitwirkenden dieses Volkfestes gehören auch rund 80 Kinder und Jugendliche, welche als Sennenmädchen, Sennenbuben und Täfeliträger im Einsatz stehen. Der Sonntag, 7. Februar 2010, ist der Haupttag der nächsten Küssnachter Sennenchilbi.Am Montag, 8. Februar 2010, geht ein kleineres Programm ab 11.30 Uhr über die Bühne. Der Vorstand der Sennen- und Älplergesellschaft Küssnacht ersuchte den Schulrat der Bezirksschulen Küssnacht, den Montag, 8. Februar, schulfrei zu halten. In einem ersten Entscheid wurde dieser Antrag vom Schulrat abgelehnt, und der Sennenchilbi-Montag wurde zu einem normalen Schultag erklärt. Interessierten Schülerinnen und Schülern wurde aber die Möglichkeit angeboten, für den Sennenchilbi- Montag Jokerhalbtage einzusetzen.
Auf Entscheid zurückgekommen
Der erste Entscheid des Schulrats führte zu Diskussionen innerhalb der Bevölkerung, zu einem Leserbrief in der Lokalzeitung und zu einem weiteren Gesuch der Sennen- und Älplergesellschaft Küssnacht, worin wiederum ersucht wurde, dass der Montag, 8. Februar, schulfrei zu halten ist. Der Schulrat der Bezirksschulen Küssnacht nimmt Meinungsäusserungen aus der Bevölkerung und von Vereinen ernst. Er hat das Anliegen der Sennen- und Älplergesellschaft deshalb an seiner Sitzung vom 17. Dezember nochmals intensiv diskutiert, ist auf seinen ersten Entscheid zurückgekommen und hat die folgenden, definitiven Beschlüsse gefasst: Der Nachmittag des Sennenchilbi-Montags vom 8. Februar ist für alle schulfrei.
Brauch wirdvorgestellt
Bedingung ist aber, dass die Lehrpersonen der Primar- und der Oberstufe vorgängig in einer Schulstunde über die Sennenchilbi informieren und diesen traditionellen Küssnachter Anlass vorstellen. Der Vorstand der Sennen- und Älplergesellschaft Küssnacht wird gebeten, den Lehrpersonen die für die Information notwendigen Materialien zur Verfügung zu stellen. Am Vormittag des Sennenchilbi-Montags wird normal Schule gehalten. Den interessierten Schülerinnen und Schülern steht es frei, für den Vormittag des Sennenchilbi-Montags einen Jokerhalbtag einzusetzen. Der Schulrat kommt der Sennen- und Älplergesellschaft Küssnacht am Sennenchilbi-Montag einen Schritt entgegen und stimmt einem Kompromiss zu: Schule am Vormittag, schulfrei am Nachmittag. Die Sennen- und Älplergesellschaft stützte sich bei ihren Gesuchen jeweils auf die grosse Tradition des Brauchtumsanlasses Sennenchilbi ab. Es ist aber grundsätzlich festzuhalten, dass es heute im Bezirk Küssnacht viele Bürgerinnen und Bürger, aber auch Kinder und Jugendliche gibt, welche den Brauch der Sennenchilbi überhaupt nicht oder nur wenig kennen. Seit der letzten Durchführung dieses Anlasses im Jahr 2004 sind viele Einwohnerinnen und Einwohner neu zugezogen, welche keine Beziehung zur Sennenchilbi haben, den Brauch nicht kennen und sich nicht auf Traditionen berufen können. Diesem Umstand hat der Schulrat, dem übrigens nicht nur ein Küssnachter angehört, Rechnung getragen. Weil am Sennenchilbi-Montag das Programm erst um 11.30 Uhr beginnt, erachtet es der Schulrat nicht als notwendig, den Schülerinnen und Schülern am Vormittag schulfrei zu geben. Sie brauchen diesen Unterricht. Wichtig ist aber für den Schulrat, dass der Brauch der Sennenchilbi in der Bevölkerung noch besser bekannt wird. Aus diesem Grund muss jede Lehrperson auf der Primar- und der Oberstufe vor der Sennenchilbi eine spezifische Unterrichtseinheit zu diesem Thema durchführen. Darin sollen auch die Sennen und Älpler eingebunden werden, indem sie für diese spezielle Schulstunde Informationsmaterial zur Verfügung stellen. Die Recherche des Schulrats hat ergeben, dass vor sechs Jahren am Sennenchilbi-Montag schulfrei war. An den früheren Festen fiel der Montag nach der Sennenchilbi jeweils in die Sport- oder Fasnachtswoche, sodass der Schulrat den Schülerinnen und Schülern nie speziell frei geben musste. Das Fazit Der Sc
Autor
Bote der Urschweiz
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- Brauchtum / Feste
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