Ob jemals östlich des Schiffsstegs in Pfäffikon die Holzplattform zu schwimmen kommt, steht noch in den Wolken geschrieben. Bild bel
Ob jemals östlich des Schiffsstegs in Pfäffikon die Holzplattform zu schwimmen kommt, steht noch in den Wolken geschrieben. Bild bel

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Wird der Manifesta-Pavillon auf dem Amtsweg versenkt?

Die kantonalen Amtsstellen wollen nicht als Bauherren der vor Pfäffikon geplanten Kulturplattform auftreten. Das Baugesuch wurde zurückgezogen. Schiffsinspektor Clemens Krienbühl habe Kompetenzen überschritten.

Clemens Krienbühl ist wohl kein typischer Beamter.

Der Schiffsinspektor ist begeisterungsfähig und lässt sich nicht so leicht vom Kurs abbringen. Seine Initiative für den schwimmenden Holzpavillon, der von der Manifesta in Zürich nach Pfäffikon verlegt werden sollte (Ausgabe von gestern), ist ihm nun aber zum Verhängnis geworden.Von seinen übergeordneten kantonalen Stellen – Verkehrsamt und Baudepartement – hat er einen zünftigen Schuss vor den Bug erhalten. Was ist passiert?

Kompetenzen überschritten

Lange lief alles auf Kurs. Dass Clemens Krienbühl über enge Kontakte zu den Pavillon-Machern verfügt und als Vernetzer für Ausserschwyz fungierte, wurde durchaus begrüsst. Als der Schiffsinspektor dann aber selber Abklärungen vornahm und entschied, das Schiffsinspektorat könne abschliessend eine Bewilligung erteilen, lehnte er sich weit über die Reling hinaus. Und als er schliesslich gar höchstpersönlich das – seiner Überzeugung nach freiwillige – Baugesuch bei der Gemeinde Freienbach einreichte, meldeten seine noch nicht informierten Vorgesetzten «Mann über Bord». Es liege «nicht im Kompetenzbereich des Schiffsinspektorats, ein solches Baugesuch ohne Information der vorgesetzten Amtsstellen bei einer Gemeinde einzureichen», heisst es in einer gestern eilends verschickten Medienmitteilung des kantonalen Baudepartements, nachdem unsere Zeitung das Projekt am Montag publik gemacht hat.

Kanton zieht sich zurück

Tatsächlich ist diese Reaktion nachvollziehbar. Denn ein Baugesuch bleibt nicht bei der Gemeinde, sondern wird an die kantonale Baugesuchszentrale weitergeleitet. Das heisst, das Gesuch würde von einer kantonalen Stelle zur andern gereicht. Der Kanton Schwyz wolle bei diesem Projekt aber keine Funktion innehaben, schreibt Peter Wespi, Vorsteher des Verkehrsamts. Vor allem trete der Kanton nicht als Bauherr während der Baubewilligungsphase auf.Deshalb hat der Vorsteher des Verkehrsamts das Baugesuch bei der Gemeinde Freienbach bereits zurückgezogen.

Private im Amtsdschungel

Kann Pfäffikon den Holzpavillon also nicht mehr von Zürich erben? Vielleicht doch! Die angedachte private Trägerschaft, die die schwimmende Konstruktion mit allen Kosten übernommen hätte, kann nun ein neues Baugesuch unter neuer Bauherrschaft einreichen. Den direkten Kurs, den Clemens Krienbühl vorgespurt hat, werden die Privatleute aber nicht mehr verfolgen können.Sie müssen ihr Projekt durch alle amtlichen Stürme navigieren – von der Gemeinde über den Kanton bis zu den Naturschutzorganisationen und nicht zuletzt zum Schiffsinspektorat selber. Clemens Krienbühl wird dann allerdings auf Befehl von oben wegen Befangenheit in den Ausstand treten, also das Ruder aus der Hand geben müssen. Ihm wurde schlicht ein Maulkorb verpasst.

Höfner Volksblatt und March-Anzeiger (Andreas Knobel)

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Höfner Volksblatt & March Anzeiger

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Publiziert am

26.07.2016

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www.schwyzkultur.ch/QyTSsy