Auch der Tanz soll mit den Werkbeiträgen gefördert werden. Bild: Pixabay
Auch der Tanz soll mit den Werkbeiträgen gefördert werden. Bild: Pixabay

Bühne

Film

Kunst & Design

Musik

100 000 Franken für die Kunst

Die Kulturkommission schreibt erneut im Rahmen eines Wettbewerbs Werkbeiträge für Kulturschaffende aus – gleichzeitig für die vier Sparten.

Ziel der Vergabe von Werkbeiträgen ist die unmittelbare und personenbezogene Förderung. Mit den Beiträgen wird es Kulturschaffenden in den genannten vier Sparten erleichtert, sich während einer gewissen Zeit ihrem Schaffen zu widmen. Sie sollen sich auf eine experimentelle, innovative und künstlerische Idee einlassen oder ihre künstlerischen Kompetenzen gezielt vertiefen und entwickeln können. Werkbeiträge fördern in erster Linie künstlerisch interessante, eigenständige und realisierbare Vorhaben. Der Werkbeitrag ist primär für die persönliche künstlerische Weiterbildung der Kulturschaffenden gedacht. Die Bewerbung kann, muss aber nicht an ein Projekt gebunden sein. Sie braucht vor allem eine überzeugende künstlerische Absichtserklärung. Teilnahmeberechtigt sind 2018 Kulturschaffende mit einem Leistungsausweis in den Bereichen bildende Kunst, Musik, Tanz und Theater sowie Kurzund Animationsfilm, die im Kanton Schwyz seit mindestens drei Jahren wohnhaft sind oder in einem engen Bezug zum Kanton (Herkunft, Schwerpunkt des künstlerischen Wirkens) stehen. Gruppen können teilnehmen, sofern ihr Arbeits- und Produktionsstandort seit mindestens drei Jahren zur Hauptsache im Kanton Schwyz liegt. Einsendeschluss ist Freitag, der 6. Juli (Datum des Poststempels).


Unabhängige Fachjurys


Die Bewerbungen werden durch unabhängige Fachjurys beurteilt. Auf ihren Antrag hin wird die Kulturkommission abschliessend über die Werkbeiträge entscheiden. Bei der Vergabe spielt die Beurteilung der Qualität und die Kontinuität des bisherigen künstlerischen Schaffens, das Entwicklungspotenzial einer Person oder einer Gruppe in ihrer künstlerischen Tätigkeit sowie der überzeugende, innovative und eigenständige Charakter des Vorhabens respektive des beabsichtigten Projekts eine zentrale Rolle. Für Erstausbildungen oder Projekte, die während der Grundausbildung realisiert werden, gibt es keine Beiträge. Ebenfalls ausgeschlossen sind Beiträge oder Defizitgarantien an Aufführungen. Nachfinanzierungen von bereits laufenden Projekten haben keinen Anspruch auf einen Werkbeitrag. Zur Verfügung steht dieses Jahr ein Gesamtbetrag von maximal 100 000 Franken.


Hinweis


Detaillierte Bewerbungsunterlagen können auf der Homepage www.sz.ch/kultur (Rubrik Kulturförderung) bezogen werden oder bei: Kulturkommission Kanton Schwyz, Geschäftsstelle, Postfach 2202, 6431 Schwyz. E-Mail: kulturfoerderung. afk@sz.ch, Tel. 041 819 19 48.
Einsendeschluss: Freitag, 6. Juli 2018 (Datum des Poststempels).


AfK/ i

Autor

Bote der Urschweiz

Kontakt

Kategorie

  • Bühne
  • Film
  • Kunst & Design
  • Musik

Publiziert am

22.03.2018

Webcode

www.schwyzkultur.ch/EDVD8Z