Die Schwyzer Regierung mit Bildungsdirektor Michael Stähli (Bild) stellt für die Kultur weitere Hilfsgelder aus dem Lotteriefonds bereit. Bild Kt. SZ
Die Schwyzer Regierung mit Bildungsdirektor Michael Stähli (Bild) stellt für die Kultur weitere Hilfsgelder aus dem Lotteriefonds bereit. Bild Kt. SZ

Dies & Das

Coronavirus: Unterstützung im Kulturbereich verlängert

Bis anhin waren die Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich auf Ende 2021 befristet. Nachdem der Bund diese verlängert hat, hat der Regierungsrat die Voraussetzungen geschaffen, Schwyzer Kulturunternehmen und Kulturschaffende auch im laufenden Jahr unterstützen zu können. Die Entschädigungen werden eingestellt, sobald der Bundesrat sämtliche Schutzmassnahmen aufhebt.

In den vergangenen Wochen waren viele Kulturschaffende und –vereine sowie Kulturunternehmen wegen den coronabedingten Einschränkungen nach wie vor mit hohen Ausfällen konfrontiert. Selbst nach den markanten Öffnungsschritten des Bundesrates wird es noch einige Zeit dauern, bis das Kulturleben wieder zu einer Normalität zurückfindet. Der Bundesrat hat deshalb am 17. Dezember 2021 die Geltungsdauer der Covid-19-Kulturverordnung um ein Jahr bis längstens Ende 2022 verlängert. Damit schuf er die Voraussetzung, dass die Kantone die eigenen Kulturunternehmen und Kulturschaffenden weiterhin mit Ausfallentschädigungen und Beiträgen an Transformationsprojekte unterstützen können. Zudem setzt der Bund in Eigenregie die Nothilfe für Kulturschaffende sowie ein Unterstützungsprogramm für Kulturvereine im Laienbereich fort.


Darauf basierend hat der Regierungsrat ein weiteres, bis maximal Ende 2022 befristetes Unterstützungs-paket für die Schwyzer Vereine, Institutionen und Einzelpersonen im Bereich Kultur beschlossen. Er stellt – analog zum letzten Jahr – höchstens CHF 900 000.00 aus dem Lotteriefonds bereit, um die anfallenden Finanzhilfen hälftig mitzutragen. Für die andere Hälfte – wie auch für die Finanzierung aller weiteren Hilfsmassnahmen – kommt der Bund auf. Die Ausfallentschädigungen werden nach Ablauf einer Übergangsfrist eingestellt, sobald die Schutzmassnahmen vollständig aufgehoben sind.


Gesuchsformulare und weiterführende aktualisierte Informationen sind auf der Webseite des kantonalen Amtes für Kultur (www.sz.ch/kultur) unter der Abteilung Kulturförderung zu finden. Für Gesuche gelten 2022 folgende Eingabefristen: 31. Mai, 30. September und 30. November 2022. Schäden aufgrund der coronabedingten Einschränkungen müssen rückwirkend geltend gemacht werden; verspätet eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.


BiD/i

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SchwyzKulturPlus

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Kategorie

  • Dies & Das

Publiziert am

22.02.2022

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