Leere Ränge: Auch der Stillstand des Kulturbetriebs ist für viele Betroffene existenzgefährdend. Bild Andreas Glöckner pixabay
Leere Ränge: Auch der Stillstand des Kulturbetriebs ist für viele Betroffene existenzgefährdend. Bild Andreas Glöckner pixabay

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Die Bundeshilfe für den Kulturbetrieb steht bereit

Auch für Kulturschaffende will der Bundesrat die Folgen der Covid-19-Pandemie abfedern. Dafür hatte er bereits am 20. März ein Massnahmenpaket beschlossen. Jetzt wird es lanciert.

Trotz Föderalismus, trotz vieler beteiligter Organisationen: Die Hilfe für den von der Corona- Krise stark gebeutelten Kultursektor steht bereit. Das haben das Bundesamt für Kultur (BAK) und die Dachorganisation der Kulturschaffenden gestern mitgeteilt. Die Telefondrähte waren heissgelaufen, unzählige Videokonferenzen fanden statt – in den vergangenen zwei, drei Wochen hätten alle Beteiligten «intensiv und gut zusammengearbeitet », betont Nicole Pfister Fetz, Präsidentin von Suisseculture Sociale, im Gespräch. Dabei bezieht sich Pfister Fetz auf das BAK, auf Suisseculture, die Dachorganisation der Verbände der professionellen Kultur- und Medienschaffenden, auf die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia, auf weitere Verbände – und nicht zuletzt auf die Kantone, die für den grössten Teil der Hilfen an Kulturschaffende und -unternehmen praktisch zuständig sind. «Es war eine Leistung, die meisten Details sind geregelt, und jetzt sind wir von Suisseculture Sociale bereit», so Pfister Fetz.

Branche in prekären Umständen


Pfister Fetz steht als Präsidentin von Suisseculture Sociale jenem Verein vor, der sich auf politischer Ebene für die soziale Sicherheit professioneller Kulturschaffender einsetzt und zudem über einen Sozialfonds für Nothilfe verfügt – ein Instrument, das von besonderer Bedeutung ist für eine Branche, die auch ohne Covid-19-Pandemie unter prekären Umständen arbeitete und nun hart getroffen wurde. In der Kulturbranche liegt das Median- Einkommen über alle Sparten bei 40 000 Franken pro Jahr. «Der Bund stellt uns 25 Millionen Franken für die Nothilfe zur Verfügung», sagt Pfister Fetz. Dieser Betrag ist vorgesehen für die Zeit vom 21. März bis 21. Mai. Dabei werde aber Suisseculture Sociale zusammen mit den anderen Akteuren die Lage laufend beobachten. Eine Verlängerung kann der Bund prüfen. «Wir werden nun die Ersten sein, bei denen Not leidende Kulturschaffende anklopfen», sagt Pfister Fetz. Man stelle sich beispielsweise einen Musiker vor, der eine Konzerttournee geplant hatte. Doch keines der Konzerte findet statt, «rund 80 Prozent seines Einkommens brechen weg». Oder eine Autorin wollte in diesen Wochen ihr neues Buch präsentieren, aber die Buchmessen sind abgesagt, Lesereisen finden nicht statt. «Innerhalb weniger Tage, nachdem diese Menschen einen Antrag gestellt haben, können wir ihnen über die Nothilfe das Geld für die fehlenden Lebenskosten zur Verfügung stellen – sei es für die Miete, den Lebensmitteleinkauf oder den Zahnarzt», erklärt Pfister Fetz. Bei der Nothilfe geht es um den ganz konkreten Einzelfall des professionell Kulturschaffenden, egal aus welcher Sparte. Dabei sei dieser Begriff erweitert worden, erklärt Pfister Fetz. Bezugsberechtigt seien nicht nur die Autorin oder der Musiker, sondern auch beispielsweise die Kulturvermittlerin, der Licht- oder die Tontechnikerin, also Menschen aus Berufsgruppen, die dem eigentlichen Kulturschaffen zudienen.

280 Millionen Franken für die Kultur


Über die Nothilfe hinaus umfasst die Verordnung des Bundes zur Covid-Unterstützung für den Kultursektor weitere Massnahmen. So stehen Soforthilfen von 100 Millionen Franken für nicht gewinnorientierte Unternehmen bereit, weitere 145 Millionen als Ausfallentschädigung und zehn Millionen für Kulturvereine im Laienbereich. Insgesamt sieht die Verordnung 280 Millionen Franken an Unterstützung für die Kultur vor. Ansprechpartner für die Gesuche sind neben Suisseculture Sociale die Kantone und die Laienverbände. Die Kantone können die ersten Auszahlungen jedoch erst vornehmen, wenn sie die entsprechende Leistungsvereinbarung mit dem Bund unterzeichnet haben. Zulässig ist die Refinanzierung von seit dem 28. Februar 2020 aufgelaufenen Kontoüberzügen bei Geldgebern. Es können auch Schäden für Veranstaltungen geltend gemacht werden, die zwischen dem 28. Februar und dem 20. Mai abgesagt wurden und vor dem 31. August hätten stattfinden sollen. Der Bundesrat präzisiert in der Verordnung, dass etliche Kulturunternehmen – zusätzlich zur Soforthilfe – eine Kurzarbeitsentschädigung erhalten werden. Zudem würden Kultursubventionen von allen Staatsebenen weiterbezahlt, «auch wenn die Subventionsempfänger im Einzelfall ihre Leistungen aufgrund der aktuellen Situation nicht oder nicht vollumfänglich erbringen können». Das Ziel dieser Massnahmen ist, eine «bleibende Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft» zu verhindern und die «kulturelle Vielfalt der Schweiz» zu erhalten. Denn, so das BAK bereits vor zwei Wochen bei der Ankündigung der Massnahmen: «Dieses Ziel liegt im gesamtschweizerischen Interesse.» Auch Kulturvereinen im Laienbereich wird geholfen. Die Entschädigung beträgt hier höchstens 10 000 Franken pro Kulturverein.

Höfner Volksblatt und March-Anzeiger / Andrea Fiedler

Autor

Höfner Volksblatt & March Anzeiger

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Publiziert am

07.04.2020

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