Der Kanton vergibt wiederum Werkbeiträge für fünf verschiedene Kunstsparten.
Der Kanton vergibt wiederum Werkbeiträge für fünf verschiedene Kunstsparten.

Dies & Das

100000 Franken für die Schwyzer Kultur

Kunst, Musik, Tanz und Theater sowie Film: Die Kulturkommission des Kantons Schwyz schreibt Werkbeiträge
aus.

Zur Verfügung steht ein Gesamtbetrag von 100 000 Franken. Mit dieser Summe will es die Kulturkommission Kulturschaffenden erleichtern, sich «während einer gewissen Zeit ihrem Schaffen zu widmen». Dies heisst es in einer Mitteilung des Kantons Schwyz. Die Gelder für die Förderung stammen aus dem Lotteriefonds. Einsendeschluss ist der 9. September. Der Werkbeitrag ist primär für die persönliche künstlerische Weiterbildung der Kulturschaffenden gedacht.

Eine externe Fachjury

Die Künstler sollen sich auf eine experimentelle, innovative und künstlerische Idee einlassen oder ihre künstlerischen Kompetenzen gezielt vertiefen und entwickeln können. Werkbeiträge fördern in erster Linie künstlerisch interessante, eigenständige und realisierbare Vorhaben. Die Bewerbung kann, muss aber nicht an ein Projekt gebunden sein. Sie braucht vor allem eine überzeugende künstlerische Absichtserklärung. Die Bewerbungen werden durch externe Fachjurys beurteilt. Auf ihren Antrag hin wird die Kulturkommission abschliessend über die Werkbeiträge entscheiden. Bei der Vergabe spielt die Beurteilung der Qualität und die Kontinuität des bisherigen künstlerischen Schaffens, das Entwicklungspotenzial einer Person oder einer Gruppe in ihrer künstlerischen Tätigkeit sowie der überzeugende, innovative und eigenständige Charakter des Vorhabens respektive des beabsichtigten Projekts eine zentrale Rolle.

Leistungen vorweisen

Für Erstausbildungen oder Projekte, die während der Grundausbildung realisiert werden, gibt es keine Beiträge. Ebenfalls ausgeschlossen sind Beiträge oder Defizitgarantien an Aufführungen. Nachfinanzierungen von bereits laufenden Projekten haben keinen Anspruch auf einen Werkbeitrag. Teilnahmeberechtigt sind 2016 Kulturschaffende mit einem überzeugenden Leistungsausweis in den Bereichen bildende Kunst, Musik, Tanz undTheater sowie Kurzfilm/-video und Animationsfilm, die im Kanton Schwyz seit mindestens drei Jahren wohnhaft sind oder in einem engen Bezug zum Kanton (Herkunft, Schwerpunkt des künstlerischen Wirkens) stehen. Gruppen können teilnehmen, sofern ihr Arbeits- und Produktionsstandort seit mindestens drei Jahren zur Hauptsache im Kanton Schwyz liegt.

Bote der Urschweiz (pd/see)

Autor

Bote der Urschweiz

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Kategorie

  • Dies & Das

Publiziert am

01.07.2016

Webcode

www.schwyzkultur.ch/eewdPP