«Weil eine alternative Finanzierung zur Verfügung stand, habe ich mich neutral verhalten.» Bild Daniel Koch
«Weil eine alternative Finanzierung zur Verfügung stand, habe ich mich neutral verhalten.» Bild Daniel Koch

Dies & Das

«Angst ist unbegründet»

Peter Reuteler, Präsident von SchwyzKulturPlus, bedauert, dass man wegen der Kündigung der Kulturlastenvereinbarung einen Imageschaden erleidet. Geld sei genügend vorhanden, Frust und Angst deshalb unbegründet.

Es gibt Kulturschaffende im Kanton, die sich von alt Regierungsrat Peter Reuteler mehr Engagement im Abstimmungskampf zur Kündigung der Kulturlastenvereinbarung gewünscht hätten. Dass der Verein SchwyzKulturPlus nun mit Kritik von Kulturschaffenden konfrontiert ist, hält Reuteler aber für unbegründet. «Ich verstehe den Frust nicht. Auch Angst ist unbegründet, denn es ist genug Geld vorhanden.» Er sehe nicht schwarz, das Geld im Lotteriefonds reiche für die nächsten zehn Jahre aus. Sollte es wider Erwarten später einmal ein Problem geben, könne man über die Finanzierung ja wieder befinden. Weil im konkreten Fall eine alternative Finanzierung für den Kulturlastenausgleich vorgelegen habe, habe er sich im Abstimmungskampf bewusst neutral verhalten. Dass der Kanton damit nun einen Imageschaden erleidet, empfindet Reuteler allerdings als unnötig.

«Das hat uns das Parlament eingebrockt.»

Ohne Kündigung der Vereinbarung wäre die Finanzierung aus dem Lotteriefonds allerdings nicht möglich gewesen. Solange eine gesetzliche Grundlage für eine Finanzierung besteht, darf dieses Kässeli nicht angezapft werden (siehe Box).

«Wohlwollend finanziert»

Für Reuteler ist es wichtig, dass nun bei SchwyzKulturPlus gut weitergearbeitet wird. «Wir müssen einen guten Draht haben zur Regierung und zur Kulturkommission.» Aus seiner Sicht hat die Kulturkommission Projekte bislang «sehr wohlwollend» finanziert. Es sei eine hohe Flexibilität vorhanden und man sei auch offen für Neues. Dies könnten die Kulturschaffenden mit guten Projekteingaben nutzen. Vorwürfe, im Kanton werde zu wenig für die Kultur getan, lässt Reuteler nicht gelten. Er verweist dabei auf die umfassende Leistungsvereinbarung zwischen der Kulturkommission und dem Verein SchwyzKultur-Plus. Darin ist etwa geregelt, dass der Verein im Auftrag Kulturprojekte wie beispielsweise das kantonale Kulturwochenende, das Nachwuchsband-Festival «bandXsz» oder die kommentierten Konzerte betreut. Zudem verweist er auf die Homepage www.schwyzkultur.ch , die von SchwyzKulturPlus für die Kulturschaffenden kostenlos bewirtschaftet wird. Der Kanton lässt sich dies jährlich bis zu 180 000 Franken kosten. Und SchwyzKulturPlus bemühe sich zudem aktiv um Sponsorengelder. «Das ist Knochenarbeit, die wir für die Kulturschaffenden freiwillig leisten.» Reuteler selbst ist etwa für das Sponsoring des Kulturwochenendes verantwortlich. Vom Gesamtbudget von 90 000 Franken müssten 50 000 Franken über Sponsoren aufgetrieben werden, 40 000 Franken übernehme der Kanton.

Leitbild

Im Kulturförderleitbild des Kantons für die Jahre 2017 bis 2020 ist festgehalten, wie die duale Strategie der Fördertätigkeit weiterentwickelt werden soll. Einerseits wäre hier die Unterstützung von Kulturprojekten auf Gesuch hin, andererseits die individuelle Förderung von Kulturschaffenden mit verschiedenen Instrumenten. Etwa den Künstlerateliers mit Preisen und Werkbeiträgen. Mittelfristig sollen die Mittel für Gesuche leicht reduziert werden. Dafür wird das Instrument der individuellen Förderung ausgebaut. Damit will die Kulturkommission den Bedürfnissen der semiund professionellen Kunstschaffenden besser gerecht werden. Bewährtes soll erhalten, Neues und noch Unbekanntes ans Licht gebracht werden.

Gesetzliche Grundlage musste eliminiert werden

Im Kanton Schwyz gilt die Bestimmung, dass nur dann Gelder aus dem Lotteriefonds genommen werden dürfen, wenn keine andere gesetzliche Grundlage besteht. Mit der Kulturlastenvereinbarung war eine solche vorhanden. Ohne Kündigung hätte der Kulturlastenausgleich also weiterhin mit Staatsmitteln, sprich Steuergeldern, bezahlt werden müssen. Erst mit der Kündigung wurde der Weg frei für den Griff in den Lotteriefonds.

Höfner Volksblatt und March-Anzeiger (Daniel Koch)

Autor

Höfner Volksblatt & March Anzeiger

Kontakt

Kategorie

  • Dies & Das

Publiziert am

12.10.2017

Webcode

www.schwyzkultur.ch/HjXHtn