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Der Kanton prüft, wie er seine Schätze besser zeigen kann

Die Finanzkontrolle erteilt der Schwyzer Kulturförderung beste Zeugnisnoten.

Der Kanton Schwyz kauft regelmässig Kunstwerke von Schwyzer Kulturschaffenden. Doch sehen können das die wenigsten. Mittlerweile werden die jährlich neuen Ankäufe zwar in je zwei kleinen Ausstellungen in Inner- und Ausserschwyz einem interessierten Publikum gezeigt. Aber mehrheitlich fristen die Bilder und Skulpturen ihre Existenz irgendwo in einem Keller oder speziellen Raum der kantonalen Verwaltung. Einige wenige schaffen es – analog zu den Kunstgegenständen, welche der Bund für sich anschafft – bis ins Chefbüro. Die Regierungsräte dürfen nämlich Bilder auslesen, um damit ihre Bürowände zu verschönern.


Kunst dem Publikum zugänglich machen


Jetzt soll aber ein weiterer Schritt vorwärts gemacht werden. Das Amt für Kultur prüft, wie die kantonale Kunstsammlung für das breite Publikum präsenter werden kann. So seien derzeit die Platzierung von Werken in den Büros bis auf Stufe der Amtsleiter, regelmässigere Ausstellungen oder weitere Vermittlungsangebote für die Bevölkerung in Diskussion. «Die Kulturkommission wird sich eingehend mit der Zugänglichkeit der Kunstsammlung und den angetönten Optimierungsvorschlägen befassen», schreibt die Schwyzer Finanzkontrolle in ihrem Jahresbericht, die dieses Vorgehen gleichzeitig empfahl. Wirtschaftliche Massnahmen, kein Giesskannenprinzip Die Finanzkontrolle beschäftigte sich im vergangenen Jahr intensiv mit der Schwyzer Kultur. Sie untersuchte nicht nur, ob und wie die Kunstgegenstände ausgestellt werden könnten.


Gute Beurteilung


Auch die finanzielle Seite wurde eingehend untersucht. Der Bericht vom Leiter der Finanzkontrolle, Roland Pfyl, verteilt abschliessend Bestnoten. «Bei unseren Prüfungen konnten wir insgesamt einen guten Eindruck von der Arbeit in der Verwaltung des Lotteriefonds gewinnen», hält Pfyl fest. Das gilt insbesondere auch für die Arbeit der Kulturförderung. Der Kanton Schwyz will derzeit jährlich eine Million Franken dem Lotterietopf für die Kulturförderung entnehmen. Bei der Prüfung, so die Schwyzer Finanzkontrolle, hätten sich «keine Hinweise ergeben, dass die Massnahmen der Kulturförderung nicht wirtschaftlich umgesetzt» würden. Es gebe auch keine Anzeichen, «dass eine Sparte bevorzugt beziehungsweise vernachlässigt wird». Ebenso wenig habe eine Bevorzugung von einzelnen Gesuchstellern oder eine Verteilung der Mittel nach dem Giesskannenprinzip festgestellt werden können. Insgesamt könne die Wirkung der Leistungen der Kulturförderung deshalb als positiv beurteilt werden, hält die Finanzkontrolle in ihrem Bericht abschliessend fest.


Bote der Urschweiz / Jürg Auf der Maur

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Bote der Urschweiz

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Publiziert am

05.08.2019

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