Werkbeiträge 2015 im Bereich Tanz und Theater - 1

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Werkbeiträge 2015 im Bereich Tanz und Theater

Die Kulturkommission des Kantons Schwyz schreibt auch 2015 im Rahmen eines Wettbewerbs Werkbeiträge für Kulturschaffende aus – dieses Jahr in den Bereichen Tanz und Theater.

Ziel der Vergabe von Werkbeiträgen ist die unmittelbare und personenbezogene Förderung. Mit den Beiträgen wird es Kulturschaffenden in den Bereichen Tanz und Theater erleichtert, sich während einer gewissen Zeit ihrem Schaffen zu widmen. Sie sollen sich auf eine experimentelle, innovative, künstlerische Idee einlassen oder ihre künstlerischen Kompetenzen gezielt vertiefen und entwickeln können. Werkbeiträge fördern in erster Linie künstlerisch interessante, eigenständige und realisierbare Vorhaben. Der Werkbeitrag ist primär für die persönliche künstlerische Weiterbildung der Kulturschaffenden gedacht. Die Bewerbung kann, muss aber nicht an ein Projekt gebunden sein. Sie braucht vor allem eine überzeugende künstlerische Absichtserklärung.

Überzeugende

Teilnahmeberechtigt sind 2015 Kulturschaffende mit einem überzeugenden Leistungsausweis in den Bereichen Tanz und Theater, die im Kanton Schwyz seit mindestens drei Jahren wohnhaft sind oder in einem engen Bezug zum Kanton (Herkunft, Schwerpunkt des künstlerischen Wirkens) stehen. Zur Jurierung eingereicht werden können einzeln oder kollektiv erarbeitete Tanzproduktionen, eigen-schöpferische Adaptionen, professionelle Tanzproduktionen sowie theater- und tanzpädagogische Arbeiten und professionell geführte Arbeiten mit Laien. Beiträge werden vergeben an einzelne Theaterschaffende, an Tänzerinnen und Tänzer wie auch an Gruppen. Voraussetzung ist, dass das Projekt bisher noch nicht aufgeführt wurde.

Externe Fachjury

Die Bewerbungen werden durch eine externe Fachjury beurteilt. Auf ihren Antrag hin wird die Kulturkom-mission abschliessend über die Werkbeiträge entscheiden. Bei der Vergabe spielt die Beurteilung der Qualität und die Kontinuität des bisherigen künstlerischen Schaffens, das Entwicklungspotenzial einer Person oder einer Gruppe in ihrer künstlerischen Tätigkeit sowie der überzeugende, innovative und eigenständige Charakter des Vorhabens respektive des beabsichtigten Projektseine zentrale Rolle. Für Erstausbildungen oder Projekte, die während der Grundausbildung realisiert werden, gibt es keine Beiträge. Ebenfalls ausgeschlossen sind Beiträge oder Defizitgarantien an Aufführungen. Zur Verfügung steht ein Gesamtbetrag von maximal Fr. 50 000.--.

Anmeldetermin 28. August 2015

Detaillierte Bewerbungsunterlagen erhältlich bei:

www.sz.ch/kultur (Rubrik Kulturförderung)
oder
Kulturkommission Kanton Schwyz
Geschäftsstelle
Postfach 2202
6431 Schwyz
kulturfoerderung.afk@sz.ch
T 041 819 20 88

Auskunft

Geschäftsstelle der kantonalen Kulturkommission
Franz-Xaver Risi
T 041 819 19 48

pd

Autor

SchwyzKulturPlus

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Kategorie

  • Dies & Das

Publiziert am

24.04.2015

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www.schwyzkultur.ch/cWFd3F