Werkbeiträge des Kantons Schwyz werden 2017 vergeben in vier Sparten: bildende Kunst, Theater & Tanz, Musik, Kurz- & Animationsfilm.
Werkbeiträge des Kantons Schwyz werden 2017 vergeben in vier Sparten: bildende Kunst, Theater & Tanz, Musik, Kurz- & Animationsfilm.

Dies & Das

Werkbeiträge für 2017

Die Kulturkommission des Kantons Schwyz schreibt 2017 erneut im Rahmen eines Wettbewerbs Werkbeiträge für Kulturschaffende aus für die vier Sparten bildende Kunst, Musik, Theater und Tanz sowie Kurz- und Animationsfilm.

Ziel der Vergabe von Werkbeiträgen ist die unmittelbare und personenbezogene Förderung. Mit den Beiträgen wird es Kulturschaffenden in den genannten vier Sparten erleichtert, sich während einer gewissen Zeit ihrem Schaffen zu widmen. Sie sollen sich auf eine experimentelle, innovative und künstlerische Idee einlassen oder ihre künstlerischen Kompetenzen gezielt vertiefen und entwickeln können. Die Bewerbung kann, muss aber nicht an ein Projekt gebunden sein. Sie braucht vor allem eine überzeugende künstlerische Absichtserklärung.

Vorgaben

Teilnahmeberechtigt sind 2017 Kulturschaffende mit einem überzeugenden Leistungsausweis in den Bereichen bildende Kunst, Musik, Tanz und Theater sowie Kurz- und Animationsfilm, die im Kanton Schwyz seit mindestens drei Jahren wohnhaft sind oder in einem engen Bezug zum Kanton (Herkunft, Schwerpunkt des künstlerischen Wirkens) stehen. Gruppen können teilnehmen, sofern ihr Arbeits- und Produktionsstandort seit mindestens drei Jahren zur Hauptsache im Kanton Schwyz liegt. Die Bewerbungen werden durch unabhängige Fachjurys beurteilt. Auf ihren Antrag hin wird die Kultur- kommission abschliessend über die Werkbeiträge entscheiden.

Qualität

Bei der Vergabe spielt die Beurteilung der Qualität und die Kontinuität des bisherigen künstlerischen Schaffens, das Entwicklungspotenzial einer Person oder einer Gruppe in ihrer künstlerischen Tätigkeit sowie der überzeugende, innovative und eigen-ständige Charakter des Vorhabens respektive des beabsichtigten Projekts eine zentrale Rolle. Für Erstausbildungen oder Projekte, die während der Grundausbildung realisiert werden, gibt es keine Beiträge. Ebenfalls ausgeschlossen sind Beiträge oder Defizitgarantien an Aufführungen. Nachfinanzierungen von bereits laufenden Projekten haben keinen Anspruch auf einen Werkbeitrag. Zur Verfügung steht ein Gesamtbetrag von maximal Fr. 100 000.--.



Bewerbungsunterlagen

www.sz.ch/kultur (Rubrik Kulturförderung)
oder
Kulturkommission Kanton Schwyz
Geschäftsstelle
Postfach 2202
6431 Schwyz
kulturfoerderung.afk@sz.ch
T 041 819 19 48



Einsendeschluss

7. Juli 2017 (Datum des Poststempels)

pd

Autor

SchwyzKulturPlus

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Kategorie

  • Dies & Das

Publiziert am

27.04.2017

Webcode

www.schwyzkultur.ch/7EteuX