Werkbeiträge für Tanz und Theater - 1

Dies & Das

Werkbeiträge für Tanz und Theater

Die Kulturkommission des Kantons Schwyz schreibt auch 2012 im Rahmen eines Wettbewerbs Werkbeiträge für 50 000 Franken für Kulturschaffende aus – dieses Jahr erstmals in den Bereichen Tanz und Theater.

Ziel der Vergabe von Werkbeiträgen ist die unmittelbare und personenbezogene Förderung. Mit den Beiträgen soll es Kulturschaffenden in den Bereichen Tanz und Theater erleichtert werden, sich während einer gewissen Zeit ihrem Schaffen zu widmen. Sie können sich auf eine experimentelle, innovative, künstlerische Idee einlassen oder ihre künstlerischen Kompetenzen gezielt vertiefen und entwickeln. Werkbeiträge fördern in erster Linie künstlerisch interessante, eigenständige und realisierbare Vorhaben.

Auch für Gruppen

Teilnahmeberechtigt sind 2012 Kulturschaffende mit einem überzeugenden Leistungsausweis aus den Bereichen Tanz und Theater, die im Kanton Schwyz seit mindestens drei Jahren wohnhaft sind oder in einem engen Bezug zum Kanton (Herkunft, Schwerpunkt des künstlerischen Wirkens) stehen. Zur Jurierung eingereicht werden können einzeln oder kollektiv erarbeitete Tanzproduktionen, eigenschöpferische Adaptionen, professionelle Tanzproduktionen sowie theater- und tanzpädagogischeArbeiten und professionell geführte Arbeiten mit Laien. Beiträge werden vergeben an einzelne Theaterschaffende, an Tänzerinnen und Tänzer wie auch an Gruppen.

Externe Fachjury

Die Bewerbungen werden durch eine externe Fachjury beurteilt. Auf ihren Antrag hin wird die Kulturkommission abschliessend über die Werkbeiträge entscheiden. Bei der Vergabe spielen die Beurteilung der Qualität und Kontinuität des bisherigen künstlerischen Schaffens, das Entwicklungspotenzial einer Person oder einer Gruppe in ihrer künstlerischen Tätigkeit sowie der überzeugende, innovative und eigenständige Charakter des Vorhabens respektive des beabsichtigten Projekts eine zentrale Rolle. Für Erstausbildungen oder Projekte, die während der Grundausbildung realisiert werden, gibt es keine Beiträge. Ebenfalls ausgeschlossen sind Beiträge oder Defizitgarantien an Aufführungen. Zur Verfügung steht ein Gesamtbetrag von maximal 50 000 Franken.

Bewerbungsunterlagenunter

www.sz.ch/kultur (Rubrik Kulturförderung)
oderbei
Kulturkommission
Kanton Schwyz
Geschäftsstelle
Postfach 2201
6431 Schwyz
E-Mail:
kulturfoerderung.afk@sz.ch
Tel. 041 819 20 88

Kanton / Franz-Xaver Risi

Autor

SchwyzKulturPlus

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Kategorie

  • Dies & Das

Publiziert am

15.05.2012

Webcode

www.schwyzkultur.ch/dcC8Mu