Die letzten Preisträger 2009/2010 waren Judith Stadlin und Michael van Orsouw (Bild), Alice Schmid, Gitta Lehner, Martin Schmid.
Die letzten Preisträger 2009/2010 waren Judith Stadlin und Michael van Orsouw (Bild), Alice Schmid, Gitta Lehner, Martin Schmid.

Dies & Das

Zentralschweizer Literaturförderung mit Wettbewerb

Die sechs Kantone der Zentralschweiz schreiben wiederum gemeinsam einen Literaturwettbewerb aus. Für Werkbeiträge stehen insgesamt maximal 60 000 Franken zur Verfügung.

Alle zwei Jahre schreiben die Kantone der Zentralschweiz einen Wettbewerb aus, in dessen Rahmen Werkbeiträge für Literatinnen und Literaten vergeben werden - mit der Ausschreibung 2011/12 nun bereits zum siebten Mal.

Werkbeiträge und Nachwuchsförderung

Für Werkbeiträge stellen die sechs Zentralschweizer Kantone insgesamt maximal 60 000 Franken zur Verfügung. Die Jury kann in eigener Kompetenz ein bis drei Werkbeiträge in der Höhe von je 5 000 bis 25 000 Franken vergeben, davon ein Beitrag von 5 000 bis 10 000 Franken im Sinne einer gezielten Förderung eines Erstlingswerks. Die für die Durchführung des Wettbewerbs zuständige Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten der Zentralschweiz (KBKZ) hat gemäss Reglement eine Fachjury mit fünf Mitgliedern gewählt: Roman Bucheli, Literaturkritiker NZZ, Zürich (Präsident); Daniel Mezger, Autor/Schauspieler, Zürich; Franziska Schläpfer, Literaturvermittlerin, Zürich; Ruth Schweikert, Autorin, Zürich; Liliane Studer, Lektorat Schweizer Literatur Dörlemann Verlag, Zürich. Mit beratender Stimme vertritt Franz-Xaver Risi, Kulturbeauftragter des Kantons Schwyz, die KBKZ in der Jury.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Ausschreibung mindestens seit drei Jahren in der Zentralschweiz Wohnsitz hat; wer zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 10 Jahre in der Zentralschweiz Wohnsitz hatte oder Personen, deren Werk oder Tätigkeit einen engen Bezug zum Kulturraum Zentralschweiz aufweist. Die Konferenz der Kulturbeauftragten der Zentralschweiz entscheidet abschliessend über die Teilnahme. Eingereicht werden dürfen nur Texte aus erster Hand, die in deutscher Sprache geschrieben und bis zum Zeitpunkt des Juryentscheides unveröffentlicht sind. Alle literarischen Formen sind zugelassen, mit Ausnahme von Theatertexten. Für diese Gattung findet in einem Vierjahresrhythmus ein separater Wettbewerb statt. Manuskripte sollen mindestens 30 Seiten, jedoch maximal 100 Seiten umfassen.Die Wettbewerbsbeiträge sind bis zum 30. Juli 2011 einzureichen. Die Jury wird im November/Dezember 2011 entscheiden, die Preisübergabe findet im Frühjahr 2012 statt.

Wettbewerbsreglement und Bewerbungsunterlagen

www.sz.ch/kultur (Rubrik Kulturförderung, Rubrik Literaturförderung)
oder
Geschäftsstelle der Zentralschweizer Literaturförderung
c/o Kanton Schwyz
Kulturförderung
Postfach 2201
6431 Schwyz
T 041 819 19 48
kulturfoerderung.afk@sz.ch

Infos/Rückfragen

Geschäftsstelle Zentralschweizer Literaturförderung
Franz-Xaver Risi
Kulturbeauftragter Kanton Schwyz
T 041 819 19 48
franz-xaver.risi@sz.ch

Franz-Xaver Risi

Autor

SchwyzKulturPlus

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Kategorie

  • Dies & Das

Publiziert am

17.03.2011

Webcode

www.schwyzkultur.ch/ySMg1N