Eine faszinierende Arbeit von Fabienne Kälin (Bild): Zuerst war es nur eine kahle Riesenwand in der Turnhalle Lücken in Schwyz, jetzt rufen Sportbegriffe an der Wand sofort für alle Besucher Assoziationen hervor. Bild Josias Clavadetscher
Eine faszinierende Arbeit von Fabienne Kälin (Bild): Zuerst war es nur eine kahle Riesenwand in der Turnhalle Lücken in Schwyz, jetzt rufen Sportbegriffe an der Wand sofort für alle Besucher Assoziationen hervor. Bild Josias Clavadetscher

Kunst & Design

Kanton will Lotteriegelder für Kunst am Bau sichern

Der Kanton Schwyz steht vor einigen ganz grossen Bauprojekten. Für alle soll das neue Konzept für «Kunst am Bau» Anwendung finden.

Reicht Architektur allein, oder muss sie im öffentliche Raum durch das Mitwirken von Kunstschaffenden ergänzt und verstärkt werden? Der Berufsverband visueller Künstlerinnen und Künstler «visarte» hat dazu kürzlich ein Fachgespräch über «Kunst und Bau in der Zentralschweiz» durchgeführt. Diesmal als Matinee im Spital Schwyz, das durch die konzeptionelle Farbgebung im Innern inzwischen bekannt und anerkannt wurde.

Architekt und Künstler als Team

Moderiert von Pius Knüsel, ehemals Pro-Helvetia-Direktor, haben sich am Podiumsgespräch die Kunstschaffenden Benno Zehnder und Andrea Suter sowie Peter Glanzmann, Vorsteher des Hochbauamts, beteiligt. Alle Podiumsteilnehmer waren sich einig, dass die Architektur zwar auch Poesie vermitteln, Kunst am Bau aber die Wirkung verstärken kann. Wobei Kunst nie zum blossen Dekor verkommen dürfe. «Architektur und Kunst sind schliesslich unsere Umwelt», betonte Benno Zehnder. Darum sei es enorm wichtig, so Glanzmann, dass der Dialog zwischen Architekten und Kunstschaffenden «möglichst frühzeitig stattfinde». So könne auch verhindert werden, dass die Kosten für «Kunst am Bau» oftmals kaum die erste Kommissionssitzung überleben. Dies bestätigte Regierungsrat und Kulturdirektor Walter Stählin. Das Verständnis für Kultur sei in der Öffentlichkeit in den letzten Jahren zwar stark gewachsen, hielt Stählin fest, könne aber in einer finanziell angespannten Situation oft nicht überleben. Deshalb wolle man sensibilisieren, Mehrwert aufzeigen und eine breite Diskussion erreichen. Darum habe der Regierungsrat mit dem geplanten Reglement und Beiträgen aus dem Lotteriefonds nun eine Lösung aufgegleist, welche «Kunst am Bau» unabhängig von Budgets machen soll.«Kontinuität ist uns wichtig», betonte Stählin.

Mehrere Grossprojekte

Was diese Ideen, Anregungen und die Absichten der Regierung taugen, wird sich in der realen Bauwelt schon bald zeigen. Der Kanton hat in den nächsten Jahren grosse Bauvorhaben zu realisieren.Zu erwähnen sind der Neubau der Kantonsschule Ausserschwyz, ein neues Verwaltungszentrum am Standort Schwyz, die Sanierung des Regierungsgebäudes und als erstes der Neubau des Heilpädagogischen Zentrums Innerschwyz in Goldau. In all diese Projekte wird die neue Regelung «Kunst am Bau» einfliessen. Vorgängig des Podiums haben vier Kunstschaffende bisherige Projekte vorgestellt. Jörg Niederberger hat das farbliche Erscheinungsbild der Grossüberbauung Staldenbach in Pfäffikon gestaltet. Roland Herzog erläuterte seine Argumente für die damalige Mitgestaltung der Mittelpunktschule in Buttikon. Fabienne Kälin rapportierte über den Werdegang für die Innenraumgestaltung der Turnhalle Lücken in Schwyz.Und Benno Zehnder zeigte am Beispiel der Farbgestaltung im Innern des Spitals Schwyz, wie eine Kernidee sich über 13 Jahre immer weiter entwickeln kann.

Die Regeln für «Kunst am Bau»

Für den Bereich der Volksschule war schon bisher zwingend geregelt, dass bei Bauvorhaben «Kunst am Bau» angewendet werden muss. Neu soll dies auch für alle anderen kantonalen Neu- und Umbauten gelten. Dazu ist ein Reglement mit sechs Kriterien erarbeitet worden. Erstens wird verlangt, dass «Kunst am Bau» integral und von Projektbeginn weg zur Anwendung gelangen und berücksichtigt werden muss. Zweitens muss «Kunst am Bau» auf die bestehende oder neue Architektur und den Standort abgestimmt werden.Drittens darf die Finanzierung nicht zulasten des Baukredits gehen, sondern wird durch Gelder aus dem Lotteriefonds des Kantons gedeckt. Viertens wird keine fixe Beitragsgrösse bestimmt; in der Regel geht man davon aus, dass für «Kunst am Bau» zwischen 0,5 und 1,0 Prozent der Bausumme aufgewendet werden soll. Fünftens wird jedes Projekt individuell beurteilt. Und sechstens wird für die Beurteilung der Projekte und die Antragstellung an die Regierung ein ständiges Gremium eingesetzt, das sich aus je zwei Vertretern des Hochbauamts und des Amts für Kultur zusammensetzt. Dem Lotteriefonds fliessen aus Erträgen der Landeslotterie pro Jahr

Autor

Höfner Volksblatt & March Anzeiger

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Kategorie

  • Kunst & Design

Publiziert am

10.11.2015

Webcode

www.schwyzkultur.ch/NVpduq