Eingabefrist für den Literaturwettbewerb der Zentralschweizer Kantone ist der 31. Juli.
Eingabefrist für den Literaturwettbewerb der Zentralschweizer Kantone ist der 31. Juli.

Literatur

Wettbewerb für Literaten

Die sechs Kantone der Zentralschweiz schreiben wiederum gemeinsam einen Literaturwettbewerb aus.

Für Werkbeiträge stehen insgesamt maximal 60 000 Franken zur Verfügung. Alle zwei Jahre schreiben die Kantone der Zentralschweiz einen Wettbewerb aus, in dessen Rahmen Werkbeiträge für Literatinnen und Literaten vergeben werden – mit der Ausschreibung 2013/14 nun bereits zum achten Mal.

Nachwuchsförderung

Für Werkbeiträge stellen die sechs Zentralschweizer Kantone insgesamt maximal 60 000 Franken zur Verfügung. Die Jury kann in eigener Kompetenz einen oder mehrere Werkbeiträge in der Höhe von je 5000 bis 25 000 Franken vergeben, davon einen Beitrag von 5000 bis 10 000 Franken im Sinne einer gezielten Förderung eines Erstlingswerks. Die für die Durchführung des Wettbewerbs zuständige Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten der Zentralschweiz (KBKZ) hat gemäss Reglement eine Fachjury mit fünf Mitgliedern gewählt: Liliane Studer, Lektorat Schweizer Literatur Dörlemann Verlag, Zürich (Präsidentin); Daniel Mezger, Autor/Schauspieler, Zürich; Esther Schneider, Leiterin Fachredaktion Literatur SRF, Zürich; Martin Wallimann, Verleger, Alpnach-Dorf; Regula Walser, Lektorin, Zürich. Mit beratender Stimme vertritt Franz-Xaver Risi, Kulturbeauftragter des Kantons Schwyz, die KBKZ in der Jury.

Bezug zur Zentralschweiz

Teilnahmeberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Ausschreibung mindestens seit drei Jahren in der Zentralschweiz Wohnsitz hat; wer zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 10 Jahre in der Zentralschweiz Wohnsitz hatte oder Personen, deren Werk oder Tätigkeit einen engen Bezug zum Kulturraum Zentralschweiz aufweist. Die Konferenz der Kulturbeauftragten der Zentralschweiz entscheidet abschliessend über die Teilnahme. Eingereicht werden dürfen ausschliesslich Texte aus erster Hand, die in deutscher Sprache geschrieben und bis zum Zeitpunkt des Juryentscheides unveröffentlicht sind. Alle literarischen Formen sind zugelassen, mit Ausnahme von Theatertexten. Für diese Gattung findet in einem Vierjahresrhythmus ein separater Wettbewerbstatt. Manuskripte sollen mindestens 20 Seiten, jedoch maximal 100 Seiten umfassen. Pro Person sind maximal zwei Eingaben gestattet. Die Wettbewerbsbeiträge sind bis zum 31. Juli 2013 einzureichen. Die Jury wird im November/Dezember 2013 entscheiden, die Preisübergabe findet im Frühjahr 2014 statt.

Wettbewerbsreglement und Bewerbungsunterlagen können auf www.sz.ch/kultur oder bei der Geschäftsstelle der Zentralschweizer Literaturförderung, c/o Kanton Schwyz, Kulturförderung, Postfach 2201, 6431 Schwyz, Telefon 041 819 19 48, E-Mail: franz-xaver.risi@sz.ch bezogen werden.

Bote der Urschweiz

Autor

Bote der Urschweiz

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Kategorie

  • Literatur

Publiziert am

26.03.2013

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www.schwyzkultur.ch/mqke6a