Musik
Schwyzer Musikschulen diskutieren die Gesetzgebung
Der Verband der Musikschulen des Kantons Schwyz (VMSZ) bekundet die Absicht, die Vorgaben des Verfassungsartikels «Musikalische Bildung» BV 67a umzusetzen.
Im Hinblick auf die neue Kulturbotschaft 2021 bis 2024 des Bundes will der Verband seine Hausaufgaben machen und ist bestrebt, die gesetzliche Verankerung der musikalischen Bildung im Kanton voranzutreiben. Die Absicht ist es, die Musikschulen als vollwertige Schulart ins kantonale Volksschulgesetz zu integrieren.
Initiativtext bis zur nächstjährigen Versammlung
Im Jahr 2012 haben Volk und Stände einen neuen Verfassungsartikel zur Stärkung der musikalischen Bildung in der Schweiz mit 73 Prozent angenommen. Als einzige Massnahme wurde bisher das Bundesprogramm «Jugend und Musik» umgesetzt. Bei der Förderung der musikalischen Bildung nimmt der Artikel auch die Kantone in die Pflicht. An der 17. VMSZ-Delegiertenversammlung in Einsiedeln haben sich die anwesenden Vertreter der Schulträger und die Schulleitungspersonen grossmehrheitlich darauf geeinigt, aufgrund von Guidelines einen Initiativtext, beziehungsweise politische Massnahmen zu entwickeln, welche spätestens an der DV 2019 vorgestellt werden sollen. Die Delegierten werden anschliessend über die Lancierung einer Initiative oder adäquate Massnahmen entscheiden. In seiner Grussbotschaft sicherte Franz Pirker, Bezirksammann von Einsiedeln, dem VMSZ seine Unterstützung zu.
Autor
Höfner Volksblatt & March Anzeiger
Kontakt
Kategorie
- Musik
Publiziert am
Webcode
www.schwyzkultur.ch/f9s4Hc