Erneut covidbezogene Unterstützungsmassnahmen für die Kulturlandschaft von der Albert Koechlin Stiftung.
Erneut covidbezogene Unterstützungsmassnahmen für die Kulturlandschaft von der Albert Koechlin Stiftung.

Dies & Das

Wiederaufnahme covidbezogene Unterstützung für Kulturlandschaft

Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage nimmt die AKS wieder ausserordentliche Unterstützungsmassnahmen im Bereich Kultur auf: Innerschweizer Kulturinstitutionen, Kulturveranstalter und Kulturschaffende können ab dem 3. Januar 2022 bei der Albert Koechlin Stiftung AKS erneut covidbezogene Gesuche in den Bereichen Betrieb oder Vermittlung einreichen.

„Der Albert Koechlin Stiftung ist es gerade in diesen Zeiten ein Anliegen, die Kulturlandschaft Innerschweiz zu unterstützen“, sagt Marianne Schnarwiler, Geschäftsführerin der Albert Koechlin Stiftung. „So haben wir uns aufgrund der sich erneut verschärfenden pandemischen Lage dazu entschieden, nochmals zusätzliche Mittel für Innerschweizer Kulturinstitutionen und Kulturveranstalter zur Verfügung zu stellen. Damit unterstützt die Stiftung covidbedingte, besondere Massnahmen oder Projekte im Bereich Betrieb oder Vermittlung.“ Als subsidiäre Ergänzung zu den bestehenden Unterstützungsmassnahmen seitens der öffentlichen Hand (Ausfallentschädigungen etc.) leistet die Albert Koechlin Stiftung beispielsweise Beiträge an pandemiebedingte Mehraufwände, spezielle Betriebskonzepte oder besondere Vermittlungsformate. Zielgruppe der covidbezogenen Unterstützungsleistungen sind professionell ausgerichtete Kulturschaffende und nicht gewinnorientierte, kleine und mittlere Kulturorganisationen aus der Innerschweiz.


Gewährleistung der Kontinuität


Die zusätzlichen Fördermittel sollen die Kontinuität des kulturellen Betriebs und konkrete Projekte von Kulturschaffenden, die den Zugang des Publikums zu kulturellen Inhalten fördern, ermöglichen. Mit den Massnahmen will die Albert Koechlin Stiftung auch in Zeiten von Corona und den damit verbundenen Schutzmassnahmen zur «kulturellen Grundversorgung» beitragen. Innerschweizer Kulturinstitutionen, Kulturveranstalter und Kulturschaffende können ihre Gesuche um Beiträge an covidbedingte, besondere Massnahmen oder Projekte in den Bereichen Betrieb oder Vermittlung ab dem 03. Januar 2022 bei der Albert Koechlin Stiftung AKS einreichen.

SKP/pd

Autor

SchwyzKulturPlus

Kontakt

Albert Koechlin Stiftung
Reusssteg 3
6003 Luzern
mail@aks-stiftung.ch
041 226 41 20

Kategorie

  • Dies & Das

Publiziert am

31.12.2021

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www.schwyzkultur.ch/NjycNb