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Denkmalpflege: «Nachvollziehbar, dass es unterschiedliche Interessen gibt»

Der Bildungs- und Kulturdirektor Michael Stähli zeigt sich zufrieden mit der Vernehmlassung zum neuen Denkmalschutzgesetz.

Mit Michael Stähli sprach Jürg Auf der Maur


Jürg Auf der Maur: Die Stossrichtung beim neuen Denkmalschutzgesetz scheint zu stimmen. Sind Sie zufrieden? 

RR Michael Stähli: Die über 35 Stellungnahmen aus diversen Kreisen entsprechen den Erwartungen. Die Vernehmlassungsvorlage folgt der Stossrichtung der für erheblich erklärten Motion, welche aus den Reihen der Mitte stammt und höhere Unterstützungsbeiträge des Kantons zum Ziel hat. Aufgrund der Rückmeldungen sehen wir aber auch, dass zum Beispiel bei der Beitragsmethodik ein grosser Vermittlungs- und Klärungsbedarf besteht. 

Die Denkmalpflege scheint weiterhin für viele ein Angriffsziel zu sein. Hat die letzte Revision also nichts gebracht?

Die per 1. Januar 2020 erfolgte Totalrevision des damaligen Natur- und Heimatschutzgesetzes aus dem Jahre 1927 bezweckte grundsätzliche Anpassungen wie etwa die Klärung der Zuständigkeiten, die Bereinigung des Schutzinventars, die Stärkung der Rechtsmittel für Grundeigentümer und so weiter. Unsere Tätigkeit richtet sich nach diesen Neuregelungen. Angesichts der rund 1000 Schutzobjekte im ganzen Kanton und der ganz unterschiedlichen Interessenlagen ist es nachvollziehbar, dass es Angriffsflächen gibt.

Die SVP kritisiert – wohl im Namen vieler – dass nach wie vor der Eindruck herrsche, man wolle «jeden rostigen Nagel aus dem Mittelalter» unter Schutz stellen. Was sagen Sie?

Die Schwyzer Regierung hat für die Bereinigung des Kantonalen Schutzinventars klare Leitplanken gesetzt. Die Fachstelle Denkmalpflege setzt diese Regelungen im Alltagsgeschäft um und beachtet bei den spezifischen baulichen Massnahmen das Prinzip der Verhältnismässigkeit bestmöglich. Aber für eine gute Lösungsfindung braucht es von allen beteiligten Akteuren einen vernünftigen Pragmatismus.

Die SVP verlangt eine Beratertätigkeit vom Amt für Heimatschutz? Werden Sie ein solches Amt schaffen?

Es gibt im Kanton Schwyz kein Amt für Heimatschutz, jedoch existiert eine Fachstelle Denkmalpflege, bei welcher die Türen für Anfragen, Beratungen oder Besprechungen immer offenstehen und daher die geforderte Dienstleistung bereits jetzt gewährleistet ist. Je früher eine Kontaktaufnahme erfolgt, desto eher können die Projektziele und Handlungsspielräume gemeinsam ausgelotet werden.

Der Bedarf an zusätzlicher Hilfe für Bauherren scheint aber vorhanden zu sein. Auch die SP befürwortet eine Beratungsstelle für Eigentümer, Gemeinden und Bezirke. Macht die Denkmalpflege diesbezüglich also heute doch zu wenig?

Wie erwähnt stehen die Sachkundigen der Fachstelle Denkmalpflege den Gesuchstellenden beratend zur Seite. Das können sowohl Privatpersonen als auch Behörden sein. Wichtig ist, dass eine Kontaktaufnahme frühzeitig erfolgt. Jedoch war es auch der klare Wille des Gesetzgebers, dass die kantonale Fachstelle nicht über zu umfangreiche personelle Ressourcen verfügt.

Wie sieht der Zeitplan aus? Ab wann werden Bauherren finanziell besser unterstützt?

Die Folgeschritte mit der Bereinigung der Vorlage im Regierungsrat und der Vorberatung in der Kantonsrätlichen Kommission sind so terminiert, dass der Kantonsrat das Geschäft noch in der ersten Jahreshälfte 2024 verabschieden kann.

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Bald mehr Geld

Wer Besitzer von Immobilien ist, die unter Schutz stehen, kann aufatmen. Mit der Teilrevision des Gesetzes über die Denkmalpflege und Archäologie schlägt der Regierungsrat vor, denkmalschutzbedingte Nachteile – also Mehrkosten bei Sanierungen und Umbauten – künftig substanzieller zu entschädigen. Das Geld soll nicht mehr einfach dem Lotteriefonds entnommen, sondern dem ordentlichen Kantonsbudget belastet werden. Das Gesetz kam in der Vernehmlassung gut an. Einzig die SVP setzte zur Grundsatzkritik an der Denkmalpflege an. Sie bemängelte ein wenig pragmatisches Vorgehen. Die Trennung von «Wichtigem und Unwichtigem» werde im Bildungsdepartement nicht vollzogen. Die SVP forderte deshalb eine «Beratungstätigkeit vom Amt für Heimatschutz». 

 

Bote der Urschweiz / adm

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Bote der Urschweiz

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Publiziert am

10.01.2024

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