Alte Urkunden auf Pergament und Papier: Eine der ältesten Urkunden im Staatsarchiv Schwyz, das Landrecht von 1294, auf Pergament geschrieben (links). Rechts ein Aktenstück, auf Papier geschrieben, aus dem Jahr 1560 betreffend die Evangelischen im Kanton
Alte Urkunden auf Pergament und Papier: Eine der ältesten Urkunden im Staatsarchiv Schwyz, das Landrecht von 1294, auf Pergament geschrieben (links). Rechts ein Aktenstück, auf Papier geschrieben, aus dem Jahr 1560 betreffend die Evangelischen im Kanton
Moderne Archivierung: Blick in ein Gestell im Staatsarchiv Schwyz mit den Regierungsratsprotokollen von 1848 bis 1965.
Moderne Archivierung: Blick in ein Gestell im Staatsarchiv Schwyz mit den Regierungsratsprotokollen von 1848 bis 1965.

Dies & Das

Die Schätze des Schwyzer Staatsarchivs

Staatsarchive sind multifunktionale Dienstleistungsbetriebe. Sie sorgen durch die langfristige Archivierung wichtiger Unterlagen für die Rechtssicherheit, die Transparenz und die Nachvollziehbarkeit des staatlichen Handelns und bilden das «Gedächtnis» des Kantons. Es fand eine Entwicklung statt vom Pergament über Papier bis zum Computer.

Bei den regelmässigen öffentlichen Führungen im Staatsarchiv stellen wir immer wieder das grosse Interesse der Besucher an den Archivalien, seien es Urkunden, Säckelmeisterbücher oder grafische Blätter, fest. Einige «unserer» Schätze wollen wir im Rahmen dieser Sommerserie einem breiteren Publikum vorstellen.

Pergament – Schreiben auf Tierhaut

Die ältesten Schriftstücke im Staatsarchiv Schwyz sind auf Pergament geschrieben – den Häuten von Tieren (Kalb, Schaf oder Ziege). Für Urkunden blieb Pergament bis ins 18. Jahrhundert der vorherrschende Beschreibstoff. Bücher mit Pergamentseiten besitzt das Staatsarchiv Schwyz im Gegensatz zu Staatsarchiven mit städtischem Zentrum oder dem Klosterarchiv Einsiedeln keine. Da Pergament teuer war, wurden lediglich wichtige Sachverhalte schriftlich festgehalten. Die Zahl der Archivalien aus Pergament, sprich Urkunden, ist deshalb nicht gross.

Im 15. Jh. kam das Papier auf

Im Lauf des 15. Jahrhunderts wurde das Pergament allmählich durch das (handgeschöpfte) Papier abgelöst. Diese Entwicklung wurde durch die Erfindung des Buchdrucks wesentlich gefördert. Der älteste Einblattdruck auf Papier im Staatsarchiv Schwyz beinhaltet die Einladung der Schwyzer an den Reichstag von 1501. Der Umstieg auf Papier war dringend angezeigt, denn die Professionalisierung der Verwaltung seit dem Spätmittelalter erhöhte die Schriftlichkeit stark; mit dem teuren Pergament wäre dieser Schritt kaum möglich gewesen. Im Lauf des 16. Jahrhunderts setzte auch im Stand Schwyz eine verstärkte Aktenproduktion ein, eine Konsequenz der intensivierten Herrschaftsausübung, gekoppelt mit dem Ausbau der Verwaltung. In diesem Zeitpunkt setzen auch die seriellen Quellen ein – Ratsprotokolle und Säckelmeisterbücher müssen als Stichworte genügen. Damit ist ein weiteres Merkmal von Archiven angesprochen. Auch in Archiven finden sich Bücher, allerdings sind diese von Hand geschrieben und nicht gedruckt wie die in Bibliotheken.

Vor 20 Jahren kam der Computer

Auf absehbare Zeit wird das Papier im Büroalltag seine Funktion behalten. Denn trotz der schon mehrfach kolportierten Vision des «papierlosen Büros» sieht die Realität anders aus; die Papiermenge steigt von Jahr zu Jahr kontinuierlich an. Anfang der 1990er-Jahre erfasste die «Informatisierung» auch die Verwaltung des Kantons Schwyz; die Arbeitsplätze wurden mit PCs ausgestattet. Dieser Modernisierungsschritt veränderte den Büroalltag stark. Berufe wie die Datatypistin verschwanden praktisch völlig, weil die Mitarbeitenden ihreTexte selber schreiben. Gestiegen ist auch die formale Qualität. Die Einführung einer elektronischen Geschäftsverwaltung steht allerdings noch aus; ebenso ist das Problem der langfristigen Archivierung der digitalen Daten, die in immer grösserem Umfang anfallen, andiskutiert, aber noch nicht gelöst.

Archivische Kernaufgaben

Die archivischen Kernaufgaben sind die Überlieferungsbildung und die Erschliessung. Das erste Stichwort meint die kontinuierliche Sicherstellung der archivwürdigen Unterlagen der kantonalenVerwaltung. Die Dienststellen und Ämter sind zur Ablieferung ihres Schriftgutes an das Staatsarchiv verpflichtet. Dieses nimmt die Bewertung vor, das heisst, es entscheidet, ob die Unterlagen archivwürdig sind und damit langfristig aufbewahrt werden müssen oder ob sie kassiert (vernichtet) werden können. Die Archivalien werden in Findmitteln (Verzeichnissen) erfasst, damit sie benützt werden können – das ist mit dem Stichwort der Erschliessung gemeint. Diese beiden Aufgaben betreffen alle Unterlagen, seien sie in Papierform oder als digitale Daten vorhanden.

Sicherstellung der Archivalien

Damit die Archivalien auch von den kommenden Generationen benutzt werden können, ist ihre Sicherstellung nötig. Zentral sind die räumlichen Bedingungen. Der Archivraum muss die Vorschriften bezüglich der Luftfeuchtigkeit und der Temperatur erfüllen. Ebenso muss er gegen Diebstahl, Feuer und Wasser den bestmöglichen Schutz gewähren. Die Urkunden und Akten sind

Autor

Bote der Urschweiz

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Publiziert am

11.07.2011

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www.schwyzkultur.ch/6crm65