Das heutige Staatsarchiv: Die Kollegiturnhalle wurde umgebaut und beherbergt seit 2002 das Staatsarchiv Schwyz.
Das heutige Staatsarchiv: Die Kollegiturnhalle wurde umgebaut und beherbergt seit 2002 das Staatsarchiv Schwyz.
Neubau von 1936: Das Bundesbriefarchiv, das heutige Bundesbriefmuseum, wurde zwischen 1936 und 2002 als Staatsarchiv Schwyz genutzt.
Neubau von 1936: Das Bundesbriefarchiv, das heutige Bundesbriefmuseum, wurde zwischen 1936 und 2002 als Staatsarchiv Schwyz genutzt.
Vom Dorfbrand verschont: Der Archivturm am Hauptplatz in Schwyz wurde bis 1936 als kantonales Staatsarchiv benutzt.
Vom Dorfbrand verschont: Der Archivturm am Hauptplatz in Schwyz wurde bis 1936 als kantonales Staatsarchiv benutzt.

Dies & Das

Entwicklung des Staatsarchivs Schwyz

Die Geschichte des Staatsarchivs des Kantons Schwyz setzt im Spätmittelalter ein und wird bis in die heutige Zeit fortgeschrieben.

Die Einrichtung eines Archivs durch ein Gemeinwesen, einer geistlichen oder weltlichen Herrschaft, hatte zunächst einmal einen praktischen Nutzen: Zahlreiche Urkunden, Dokumente und Akten oder sonstige Überlieferungen hatten insbesondere für den rechtlichen Alltag eine grosse Bedeutung.

Bedeutende Familienarchive

Diese Dokumente und Akten, insbesondere die als wichtig erachteten königlichen wie päpstlichen Privilegien wie auch andere bedeutende Urkunden, sollten vor Diebstahl und Feuer oder anderen äusseren Einflüssen sicher aufbewahrt werden können, weswegen hierfür geeignete Räumlichkeiten eingerichtet werden mussten. In den Anfängen des Archivwesens spielte die historische Bedeutung der aufbewahrten Dokumente und Akten wohl noch eine untergeordnete Rolle, und der rechtliche Wert dieser Unterlagen überwog; trotzdem entstanden auch schon im Spätmittelalter auf Archivdokumenten basierende historische Darstellungen, wie das Beispiel der Chronik des Schwyzer Landschreibers Hans Fründ über den Alten Zürichkrieg im 15. Jahrhunderts zeigt. Von nicht geringer Bedeutung waren auch die Archive politisch mächtiger Magistratenfamilien. Diese verfügten nicht selten über Familienarchive, in welchen einerseits private Schriften aufbewahrt wurden, andererseits aber auch aus öffentlicher Tätigkeit entstandene Dokumente und Akten Eingang fanden. Diesen Familien war die Bedeutung von «Wissen ist Macht» sehr bewusst. Durch das Anlegen einer Art von «Parallelarchiven » zu den öffentlichen Archiven suchten sie sich ihre politische Machtstellung innerhalb des Länderortes zu sichern.

Das Schwyzer Landesarchiv

Direkte Nachrichten über die Existenz eines Landesarchivs im spätmittelalterlichen Länderort Schwyz sind nicht dokumentiert. Allerdings zeigt die praktische Verwaltung des Urkundenbestandes Spuren einer archivarischen Aufbewahrung dieses Dokumenten- und Aktenbestandes: Sogenannte Dorsalnotizen auf den nicht beschriebenen Rückseiten der pergamentenen Urkunden, welche in knapp gefasster Form Auskunft über den Inhalt von Urkunden geben, sind schon aus dem 14. und 15. Jahrhundert überliefert. Mindestens seit dem Ende des 15. Jahrhunderts, wenn nicht schon früher, wurde der neben dem Schwyzer Rathaus auf der Metzghofstatt gelegene sogenannte Archivturm, ein vermutlich um 1200 erbauter steinerner Wohnturm, als Archiv für die Aufbewahrung der «Landesfreiheiten» genutzt. Bei Umbauten am Turm wie beispielsweise im Jahre 1560, als eine Wendeltreppe eingebaut wurde, mussten die dort aufbewahrten Archivalien weggeschafft werden. Daneben muss es auch Archivräumlichkeiten im Rathaus gegeben haben; zumindest in der frühen Neuzeit war dies jedenfalls so.

Schutz des Archivs

Von zentraler Bedeutung war der Schutz des Archivs vor Feuer und Wasser wie auch vor Diebstahl. Seine Bewährungsprobe erfuhr der steinerne Archivturm während des Dorfbrandes von 1642, als nur ein Teil des Daches durch das Feuer in Mitleidenschaft gezogen wurde. In einer in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts zu datierenden Archivarenordnung, der ersten erhaltenen Archivordnung im Lande Schwyz überhaupt, wurden in den Punkten 5 bis 7 Regelungen betreffend die Sicherheit der im Archivturm aufbewahrten Schriften und sonstigen Archivalien erlassen: So sollte der «Archivist» niemandem die Schlüssel zum Archiv aushändigen und ohne seine Begleitung auch niemanden hineinlassen. Das Dach wie auch den Archivraum sollte er stetig kontrollieren, «daß nit etwan wegen inbrechendem wasser durch unbesorgtes tach die geschrifften ruinirt werden.» Wenn er dasArchiv verliess, sollte er Fensterläden, Fenster und Türen zuschliessen, «damit von dem wind hieran kein schaden widerfahre». Um das Archiv vor Feuergefahr zu schützen, wurde es ins Feuerwehrkonzept des Dorfes Schwyz einbezogen, wie aus der «Ordonance» über das Feuerlöschwesen im Dorf Schwyz von 1763 hervorgeht. Wiederholt waren bauliche Massnahmen vonnöten, um den Schutz der im Turm aufbewahrten Archivalien zu gewährleisten: Renovationen bzw. B

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Bote der Urschweiz

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  • Dies & Das

Publiziert am

12.07.2011

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