Das KKL in Luzern: Das Kultur- und Kongresshaus gehört zu jenen sechs Kulturhäusern, die Beiträge erhalten. Bild Stefan Kürzi
Das KKL in Luzern: Das Kultur- und Kongresshaus gehört zu jenen sechs Kulturhäusern, die Beiträge erhalten. Bild Stefan Kürzi

Dies & Das

Kultur-Ausgleich tritt in Kraft

Der Kulturlastenausgleich, mit dem die grossen Kultureinrichtungen in Zürich und Luzern unterstützt werden, kann am 1. Januar 2010 in Kraft treten.

Die Kantone Zürich und Luzern erhalten ab dem kommenden Jahr mehr Geld für ihre überregionalen Kultureinrichtungen. Mit dem Beitritt des Kantons Uri kann ab kommendem 1. Januar der so genannte Kulturlastenausgleich in Kraft treten, wie der Urner Regierungsrat am Mittwoch mitteilte. Diesem sind neben Luzern und Zürich auch die Kantone Schwyz und Zug angeschlossen.

Kantonale Beiträge fürsechs Kulturinstitutionen

Mit den kantonalen Beiträgen werden insgesamt sechs Kulturhäuser oder -institutionen unterstützt. Es sind dies: das Schauspielhaus Zürich, die Tonhalle und das Opernhaus in Zürich sowie das Luzerner Theater, das Luzerner Sinfonieorchester und das Kultur- und Kongresszentrum KKL in Luzern. Abgegolten werden mit den Beiträgen die tatsächlich erfolgten Besuche der Personen aus den jeweiligen Kantonen in den einzelnen Einrichtungen. Als Grundlage für die Berechnung der Gelder dienen einerseits die verkauften Abonnemente und andererseits klar definierte, anrechenbare Kosten. Die Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Zug gab gleichentags bekannt, sie werde mit 2,2 Millionen Franken künftig mehr als doppelt so viel wie bisher an die überregionalen Kultureinrichtungen bezahlen. Das Zuger Stimmvolk hatte dem Beitritt im November 2008 zugestimmt.Auch der Kanton Aargau will laut der Mitteilung mitziehen und sich mit jährlich fünf Millionen Franken engagieren. Der Kanton Nidwalden ist der Vereinbarung zwar nicht beigetreten, wird jedoch einen jährlichen Beitrag von einer Million Franken für die Jahre 2010 und 2011 beisteuern. Das Obwaldner Stimmvolk hatte im Februar dieses Jahres – trotz gegenteiliger Empfehlung von Kantons- und Regierungsrat – eine Beteiligung am Kulturlastenabgleich abgelehnt.

Bote der Urschweiz

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Bote der Urschweiz

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Publiziert am

02.10.2009

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