«Bergsturzoper» von Joseph Weigl: Der Stoff wurde entrümpelt, die Handlung gestrafft, die Oper entstaubt, trotzdem hat diese schweizerische Erstaufführung viel zu wenig Publikum angelockt. (Bild Herbert Zimmermann)
«Bergsturzoper» von Joseph Weigl: Der Stoff wurde entrümpelt, die Handlung gestrafft, die Oper entstaubt, trotzdem hat diese schweizerische Erstaufführung viel zu wenig Publikum angelockt. (Bild Herbert Zimmermann)
Die «Bergsturzoper» von 2006. (Bild Herbert Zimmermann)
Die «Bergsturzoper» von 2006. (Bild Herbert Zimmermann)

Dies & Das

Letzter Akt der Bergsturzoper

Die Bergsturzoper aus dem Jahr 2006 fand gestern vor dem Schwyzer Bezirksgericht nochmals eine Bühne: Im wohl letzten Akt der Oper klagten die Darsteller gegen den Vereinsvorstand.

Ein Verwirrspiel, wie es nur durch das echte Leben geschrieben werden kann, wurde gestern vor dem Schwyzer Bezirksgericht ausgetragen. Darsteller waren zwei Anwälte, der eine als Vertreter der ehemaligen Bergsturzoper-Darsteller, sein Gegenspieler als Vertreter des Vorstands jenes Vereins, der die Bergsturzoper 2006 zur Aufführung gebracht hatte. Um diesen letzten Akt der Oper zu verstehen, erst eine Rückblende: Kurz nach dem Bergsturz von 1806 hat Joseph Weigl die Bergsturzoper komponiert. Zum 200. Gedenkjahr des Goldauer Bergsturzes wurde die einst berühmte Bergsturzoper des Wiener Komponisten erstmals in der Schweiz auf die Bühne gebracht. Im MythenForum Schwyz wurde die Oper wieder zu neuem Leben erweckt. Die Premiere fand am 26. August 2006 statt. Mit einer durchschnittlichen Auslastung von 18 Prozent blieben der Oper während den folgenden 19 Aufführungen jedoch die Zuschauer weg. Ein Defizit von rund 300 000 Franken entstand. 200 000 Franken an Löhnen hätten bezahlt werden sollen, in der Kasse befanden sich gerade mal 151 Franken und 25 Rappen.

Konkurs oder nicht

Damit war der Vorstand in einer wirklich verzwickten Lage. Einerseits wollten die Darsteller ihren wohlverdienten Lohn, anderseits waren weitere Gläubiger zu befriedigen, nur Geld war keines da. Und die Opern-Darsteller hatten sich mit einer rechtlichen Situation zu befassen, die nicht einmal für Anwälte einfach zu durchschauen ist: Wollten die Arbeitnehmer nämlich von der Arbeitslosenkasse ihren Lohn einfordern, mussten sie den Verein mahnen und schliesslich auch betreiben. Letztendlich führte dies zum Konkurs, und die Arbeitnehmer erhielten ihre Lohnforderungen von der Arbeitslosenkasse. Im Fall der Bergsturzoper haben alle Darsteller alle ihre Löhne von der kantonalen Arbeitslosenkasse des Kantons Schwyz erhalten. Für den Vereinsvorstand war die Situation nach den defizitären Aufführungen schwierig: Er hatte nicht nur Forderungen der Darsteller ausstehend, sondern noch weitere Gläubiger zu befriedigen. Um allen Beteiligten einen Prozentvergleich anbieten zu können, machte er sich auf die Suche nach Sponsoren, die rückwirkend einen Beitrag an die Oper bezahlen sollten. Es fanden sich zwar zwei Schwyzer Unternehmen, die 26 000 Franken in die Kasse einschossen, doch wurden die Bemühungen, alle Gläubiger mit einem gewissen Prozentsatz der Forderungen zu bedienen, durch den mittlerweile erfolgten Konkurs zunichte gemacht: Die nachträglich eingebrachten 26 000 Franken wurden durch das Konkursamt für die Durchführung des Konkurses verschlungen. So mussten alle Gläubiger – ausser den Darstellern, die ja ihren Lohn vom Arbeitslosenamt erhalten hatten – auf ihre Forderungen verzichten. Dennoch waren es interessanterweise gestern die bereits bezahlten Darsteller, die dem letzten Akt vor Gericht zu einer Aufführung verhalfen: Sie forderten für ihre Aufwendungen für Vermittler und Richter einen Betrag von 40 000 Franken. Ihr Argument: Der Verein hätte den Konkurs schneller einleiten sollen, damit wäre den Darstellern der Gang zur Arbeitslosenkasse ohne hohen finanziellen Aufwand frei gestanden.

Gestern vor Gericht

Der Versuch, vor der Verhandlung vor Gericht eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen, scheiterte. So kam es zur Verhandlung. Dabei war gestern vor Gericht mehrmals betont worden, dass es in diesem Verfahren nicht um die Aktivitäten vor und während der Aufführungen ging, sondern lediglich um das Verhalten der Beteiligten, nachdem klar wurde, dass ein hohes Defizit eingefahren werde. Der Darsteller-Vertreter beantragte, eine Verantwortlichkeitsklage gegen den Vorstand des Vereins gutzuheissen und diesem die Kosten für die Auslagen der Darsteller von rund 40 000 Franken aufzuerlegen. «Im Hinblick auf die Insolvenzentschädigung hätte vom Verein der Konkurs eingereicht werden müssen.» Da dieser dies nicht getan, ja durch Rechtsvorschlag sogar noch herausgezögert habe, habe der Verein Kosten verursacht, die er nun zu tragen habe. Der Vertreter des Vorstands

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Bote der Urschweiz

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Publiziert am

02.12.2010

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www.schwyzkultur.ch/54ZbU2