Wird höchstwahrscheinlich so bleiben, wie er ist: Die Neugestaltung des Platzes in der Schwyzer Metzghofstatt stösst nun auch bei der kantonsrätlichen Kommission auf Opposition. Archivbild Andreas Seeholz
Wird höchstwahrscheinlich so bleiben, wie er ist: Die Neugestaltung des Platzes in der Schwyzer Metzghofstatt stösst nun auch bei der kantonsrätlichen Kommission auf Opposition. Archivbild Andreas Seeholz
Kommission beerdigt Neugestaltung: Der Kanton soll den Platz in der Metzghofstatt in Schwyz nicht zuletzt wegen der Opposition aus Schwyz nicht neu gestalten. Bild Ruggero Vercellone
Kommission beerdigt Neugestaltung: Der Kanton soll den Platz in der Metzghofstatt in Schwyz nicht zuletzt wegen der Opposition aus Schwyz nicht neu gestalten. Bild Ruggero Vercellone

Dies & Das

Metzghofstatt: Projekt beerdigt

In der Kontroverse rund um die Neugestaltung der Metzghofstatt in Schwyz ist ein wichtiger Entscheid gefallen. Die kantonsrätliche Kommission beantragt die Rückweisung der 1,6 Mio. Franken teuren Vorlage.
Die Opposition hat offenbar gewirkt. Nun sollen nur noch die unterirdischen Leitungen saniert werden.

Der Entscheid der Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen ist nicht zuletzt wegen der Opposition aus Schwyz gegen das Vorhaben des Kantons entstanden (der «Bote» berichtete). So ganz nach dem Motto: Wenn Schwyz nicht will, dass der Kanton 1,6 Mio. Franken aufwendet, um dem Hauptort einen neuen Platz zu verschaffen, dann soll man es sein lassen. Einstimmig hat sich die Kommission hingegen dafür ausgesprochen, dass die verschiedenen Ver- und Entsorgungsleitungen, die in einem regelrechten Wirrwarr unter dem Platz durchführen, saniert werden. Dafür ist aber kein Verpflichtungskredit nötig. Das kann als Unterhalt über die laufende Rechnung finanziert werden. Es darf angenommen werden, dass der Regierungsrat aufgrund des Kommissionsantrags die Vorlage nun von sich aus zurückzieht.

Opposition von drei Kantonsräten

«Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul»: Gar nicht diesem Motto entsprechend ist in Schwyz Opposition entstanden gegen die Neugestaltung des Platzes hinter dem Rathaus, der sogenannten Metzghofstatt. Für 1,6 Millionen Franken wollte der Kanton als Eigentümer den Platz sanieren und neu gestalten. Aus dem jetzt eher vernachlässigtenAreal hätte ein Raum entstehen sollen, der auch für kleinere kulturelle Veranstaltungen und Begegnungen hätte genutzt werden können. Der Gemeinderat begrüsste das Vorhaben. Nicht so aber die Schwyzer Kantonsräte Marianne Betschart- Kaelin (CVP), Rolf Bolfing (FDP) und Adrian Föhn (SVP). Ihnen war das Projekt zu steinlastig. Viele Leute hätten Angst, dass aus dem idyllischen Platz eine zweite von Beton geprägte Hofmatt entsteht (der «Bote» berichtete).

Kommission für Rückweisung

Die Opposition gegen das Geschenk des Kantons trug Früchte. So hat die kantonsrätliche Kommission für Bauten und Anlagen nicht zuletzt aufgrund dieser Opposition beschlossen, dem Kantonsrat die Rückweisung des Geschäftes zu beantragen. Von einer Neugestaltung des Platzes soll Abstand genommen werden. Der Platzsoll seinen heutigen Charakter behalten. Einstimmig sprach sich die Kommission aber dafür aus, dass die unzähligen Ver- und Entsorgungsleitungen, die zum Teil in einem regelrechten Wirrwarr unter dem Platz durchführen, zu ordnen und zu sanieren seien.

Zieht Regierung Vorlage zurück?

Der zuständige Regierungsrat Lorenz Bösch zeigte sich gestern über den Entscheid der Kommission nicht überrascht. «Der Antrag ist aufgrund der Opposition aus Schwyz verständlich», sagte er gestern auf Anfrage. Die Neugestaltung des Platzes basiere auf einer Vereinbarung zwischen dem Kanton und der Gemeinde Schwyz im Rahmen des kommunalen Konzepts zur Optimierung der Strassenraumgestaltung. Bösch: «Es handelt sich dabei nicht um ein Prestigeobjekt des Kantons.» Voraussichtlich nächste Woche werde der Regierungsrat über den Antrag der kantonsrätlichen Kommission entscheiden. Ist anzunehmen, dass der Regierungsrat aufgrund dieser Ausgangslage von sich aus die Vorlage zurückzieht, sodass der Kantonsrat über den Verpflichtungskredit erst gar nicht diskutieren muss? «Eine solche Möglichkeit besteht theoretisch. Ich möchte aber als Mitglied des Regierungsrates nicht öffentlich darüber spekulieren, bevor der Regierungsrat selbst diese Frage diskutiert hat.»

Verpflichtungskredit nicht nötig

Die Sanierung der unterirdischen Leitungen ist auch ohne die Vorlage eines Verpflichtungskredites an den Kantonsrat möglich. «Das stimmt», bestätigt Bösch, «Die Sanierungen der Leitungen können im Rahmen des normalen Unterhalts über die laufende Rechnung finanziert werden.»

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Bote der Urschweiz

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Publiziert am

20.08.2010

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