Die Kulturkommission des Kantons Schwyz vergibt erstmals Werkbeiträge für Theater und Tanz.
Die Kulturkommission des Kantons Schwyz vergibt erstmals Werkbeiträge für Theater und Tanz.

Dies & Das

Werkbeiträge für Tanz und Theater

Erstmals hat die Kulturkommission dieses Jahr Werkbeiträge in den Bereichen Tanz und Theater ausgeschrieben.

Ziel der Vergabe von Werkbeiträgen ist die unmittelbare und personenbezogene Förderung. Mit den Beiträgen soll es Kulturschaffenden in den Bereichen Tanz und Theater erleichtert werden, sich während einer gewissen Zeit ihrem Schaffen zu widmen. Sie können sich auf eine experimentelle, innovative, künstlerische Idee einlassen oder ihre künstlerischen Kompetenzen gezielt vertiefen und entwickeln. Werkbeiträge fördern in erster Linie künstlerisch interessante, eigenständige und realisierbare Vorhaben. Teilnahmeberechtigt sind Kulturschaffende mit einem überzeugenden Leistungsausweis aus den Bereichen Tanz und Theater, die seit mindestens drei Jahren im Kanton Schwyz wohnhaft sind oder in einem engen Bezug zum Kanton (Herkunft, Schwerpunkt des künstlerischen Wirkens) stehen.

Bis Ende August einreichen

Zur Jurierung eingereicht werden können einzeln oder kollektiv erarbeitete Tanzproduktionen, eigenschöpferische Adaptionen, professionelle Tanzproduktionen sowie theaterund tanzpädagogische Arbeiten und professionell geführte Arbeiten mit Laien. Beiträge werden vergeben an einzelne Theaterschaffende, an Tänzerinnen und Tänzer wie auch an Gruppen. Die Eingabefrist läuft noch bis Ende August. Die Bewerbungen werden durch eine externe Fachjury beurteilt. Zur Verfügung steht ein Gesamtbetrag von maximal 50 000 Franken.

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SchwyzKulturPlus

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Publiziert am

17.08.2012

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www.schwyzkultur.ch/BtygJF