Brauchtum / Feste
Lateinische und deutsche Urkundensprache
Im Gebiet der heutigen Deutschschweiz tauchen Urkunden in deutscher Sprache früh und häufig auf. Deutsch wurde als Geschäfts- und Kanzleisprache immer wichtiger, weil sich um 1250 die politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedingungen wandelten. Noch längere Zeit wurde aber auch Latein verwendet, zum Beispiel im Bundesbrief.
Die Urkundensprache war bis Mitte des 13. Jahrhunderts Latein. Dabei handelt es sich nicht um das klassische Latein, sondern um das von diesem in Schreibung, Wortschatz und Grammatik abweichende, je nach Region unterschiedliche Mittellatein. Lateinische Sprachkenntnisse hatten die kleinen Gruppen der höheren Geistlichkeit und des Hochadels. Ab dem Hochmittelalter übernahmen solche gut gebildeten Kreise immer mehr römische und kirchliche Rechtsinhalte. Noch lange wurde Mittellatein verwendet für geistliche Empfänger von Urkunden, für königliche Rechtsverleihungen, für wichtige Stadtrechte und für Landfriedensbündnisse wie den um 1300 verfassten Bundesbrief. Damit sollte eine besondere Tradition und Glaubwürdigkeit dieser Schriftstücke unterstrichen werden. Personen- und Ortsnamen sowie juristische Begriffe wurden in lateinischen Urkunden oft auf Deutsch geschrieben.
Anstieg deutschsprachiger Urkunden
Im 13. Jahrhundert kam die «Volkssprache» in den Urkunden auf. Die älteste erhaltene Königsurkunde in deutscher Sprache stammt vom Staufer Konrad IV. aus dem Jahr 1240. Die ersten auf Deutsch um 1250 verfassten «Briefe», wie die Urkunden genannt wurden, im Gebiet der heutigen Schweiz gehören ins Umfeld von Zürich, Rüti und Einsiedeln. Einfluss übten dabei auch die habsburgischen Grafen und andere regionale Adelsgeschlechter wie die Rapperswiler und Toggenburger aus. Von 1250 bis 1275 entstanden rund 90 deutschsprachige Urkunden. Bei knapp einem Drittel davon sind am Rechtsgeschäft Frauenklöster – vor allem Schänis – respektive Äbtissinnen sowie weltliche adlige Frauen beteiligt. Ausserdem betreffen Urkunden aus dieser Zeit Räte und Bürger, zum Beispiel von Zürich, Bern, Luzern und Basel. Nachher stieg die Zahl der «Briefe» in deutscher Sprache exponentiell an. 1288 entstand etwa zur Gründung des Frauenklosters Muotathal die älteste deutschsprachige Urkunde auf heute schwyzerischem Gebiet, 1294 – oder etwas später – das sogenannte Schwyzer Landrechtsgesetz. Im 14. Jahrhundert setzte sich Deutsch in den Kanzleien der weltlichen Fürsten und Städte durch.
Einfluss der Dichtung
Der Übergang zur Volkssprache begann in der Region der heutigen Deutschschweiz um 1250 mit einfachen Geschäftsurkunden. Deutsch wurde als Geschäfts- und Kanzleisprache immer wichtiger, weil sich damals die politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen wandelten. Der Handel mit Waren und die Geldwirtschaft nahmen zu, was dem Städtebürgertum und dem weltlichen Adel zu sozialem Aufstieg verhalf. Kulturell waren Ritter und niederer Adel von der aus Südfrankreich herkommenden ritterlich- höfischen Dichtung in derVolkssprache geprägt, was deren Gebrauch in den Urkunden einleitete.Auch die neuen Bettelorden in den Städten und die geistlichen Ritterorden bevorzugten die Volkssprache.
Bedeutung der Kanzleien
Entscheidend gefördert wurden die Urkunden in deutscher Sprache durch Kanzleien, insbesondere durch Reichskanzleien unter Rudolf von Habsburg (König 1273–1291) und Ludwig dem Bayern (König und Kaiser 1314–1347), durch Kanzleien von Städten, Landesherren und weltlichem Adel. Innerhalb eines Territoriums wurden dadurch Dialekte zurückgedrängt, und es entwickelte sich im 14. und 15. Jahrhundert eine relativ einheitliche deutsche Geschäftssprache. Rechtshandlungen verschriftlichen Schliesslich hängt diese sprachliche Entwicklung mit langfristigen Änderungen im Urkundenwesen zusammen. Rechtshandlungen wurden ursprünglich mündlich und in rechtssymbolischen Formen – zum Beispiel durch Übergabe von Erde, Handschuh oder Halm – abgeschlossen. Mehr Rechtssicherheit versprach aber die schriftliche Aufzeichnung. Später wurden im deutschen Sprachraum für das Verlesen einer Urkunde vor der Gemeinde Übersetzungen des lateinischen Texts angefertigt. Trotz Angleichungen an lateinische Vorbilder bestehen diese Übersetzungen auch aus eigenständigen rechtssprachlichen Formulierungen.
Urkundensprache als habsburgisches Machtinstrument
Im Ganzen tritt die Urkunde
Autor
Bote der Urschweiz
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Kategorie
- Brauchtum / Feste
Publiziert am
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