Annina Michel erklärt anhand des Pfaffenbriefs aus dem Jahr 1370, wie das Pergament zum Befestigen von Siegeln vorbereitet wurde. Bild: Ruth Auf der Maur
Annina Michel erklärt anhand des Pfaffenbriefs aus dem Jahr 1370, wie das Pergament zum Befestigen von Siegeln vorbereitet wurde. Bild: Ruth Auf der Maur

Brauchtum / Feste

Über die Geheimnisse des Siegelns

Museumsleiterin Annina Michel informierte kompetent und spannend über die Bedeutung von Siegeln – auch anhand des Bundesbriefs.

Mit zahlreichen Dokumenten in der Ausstellung stand den Vortragsbesucherinnen und -besuchern bestes Anschauungsmaterial zur Verfügung. Sogar ein Siegelstempel, ein sogenannter Petschaft oder Typar, durfte in die Hände genommen werden. Vor über 100 000 Jahren ist das Siegeln über die griechische und römische Antike nach Europa gekommen. Aus unserem Alltag kennen wir drei Arten des Siegelns: das Versiegeln von Räumen oder Geländen (z. B. durch die Polizei); die Qualitäts- oder Gütesiegel (z. B. bei Textilien) oder dann das Besiegeln, welches ab dem 7.Jahrhundert dem Ratifizieren von Urkunden diente. Ein Siegel war im Mittelalter die wichtigste Form der Beglaubigung und entsprach der heutigen Unterschrift.

Siegel waren der Elite vorbehalten

Der «normale» Schwyzer Bürger kam mit einem Siegel kaum in Kontakt, die Siegel und Dokumente wurden streng verwahrt und waren der politischen Oberschicht vorbehalten. Darum erstaunt es auch nicht, dass viele das Sujet des alten Schwyzer Siegels gar nicht kennen: Es stellt den heiligen Sankt Martin dar. Beim Betrachten des Bundesbriefes erfuhren die Besucherinnen und Besucher erneut viel Wissenswertes über das Siegeln: Die Siegel der Bündnispartner mussten in der gleichen Reihenfolge am Pergament befestigt werden, in der sie in der Urkunde genannt wurden. Die Befestigung der Siegel und der Schutz gegen Fälschungen folgte ebenfalls bestimmten Regeln. So waren die Siegel gegen Missbrauch geschützt. Wer es im Mittelalter allerdings doch wagte, ein Siegel zu entfernen, musste im schlimmsten Fall mit der Todesstrafe rechnen.

Bote der Urschweiz (Ruth Auf der Maur)

Autor

Bote der Urschweiz

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Kategorie

  • Brauchtum / Feste

Publiziert am

12.06.2017

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