Elf Jahre zu lang in falschem Eigentum gewesen: Die Kapelle auf der Au solle aus dem Gemeindebesitz an die Pfarrpfrundstiftung gehen.
Elf Jahre zu lang in falschem Eigentum gewesen: Die Kapelle auf der Au solle aus dem Gemeindebesitz an die Pfarrpfrundstiftung gehen.

Dies & Das

Drei Steiner Kapellen abtreten

Ende Jahr wird es so weit sein: Die politische Gemeinde Steinen entscheidet darüber, ob drei Kapellen an die Kirchgemeinde abgetreten werden. Damit soll eine Unterlassungssünde von 1998 korrigiert werden.

Weil man die Sache «damals anders gesehen» habe, sind bei der Auflösung der früheren Einheitsgemeinde und der Abtrennung der Kirchengüter 1998 drei Kapellen in Steinen eigentlich «falsch zugeteilt worden». Dies war insbesondere unlogisch, weil die politische Gemeinde mit Kultusaufgaben nichts mehr zu tun haben darf. Zudem war seither für die Nutzung und den Betrieb sakraler Bauten nur noch kirchliches Recht zuständig.

2005 haben der Gemeinderat und der Kirchenrat Verhandlungen für eine Lösung aufgenommen. Über das Prinzip war man sich schnell einig, dass die drei Gotteshäuser in den Besitz der Kirchgemeinde gehören. Eingehend diskutiert worden ist jedoch die Frage, ob die Klosterkapelle auf der Au nicht als Teil des dortigen, gemeindeeigenen Alters- und Pflegezentrums verstanden werden könnte. Schliesslich aber hat man sich zur generellen Lösung entschlossen.

Der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember wird nun die Abtretung an die Kirchgemeinde vorgelegt. Wird das Abtretungsgeschäft nicht zur nochmaligen Überarbeitung oder Auftrennung zurückgewiesen, wird in Steinen am 7. März 2010 dann an der Urne darüber abgestimmt.Die katholische Kirchgemeinde muss keine Abstimmung durchführen. Da die drei Kapellen ins Eigentum der Pfarrpfrundstiftung überführt werden sollen, sind einzig via Budget die Betriebskosten zu genehmigen.

Für drei Franken in der Bilanz
Die Kapellen sind heute alle drei zum symbolischen Wert von einem Franken im Verwaltungsvermögen bilanziert. Die Abtretung wird kostenneutral erfolgen, es wird kein Kaufpreis und keine Abgeltung bezahlt. Hingegen werden zusammen mit dem Eigentum an den Kapellen rund 40 000 Franken aus zweckbestimmten Vergabungen und Sammlungen an die Pfarrpfrundstiftung gehen. Dafür ist die Gemeinde nachher alle Unterhalts- und Betriebskosten los.

Die Stauffacherkapelle, ein kleiner gotischer Bau, ist um 1470 erbaut worden, die Kapelle auf der Au 1691, die barocke St.Vincenz-Kapelle 1665. Die Stauffacherkapelle und die Au-Kapelle befinden sich in einem guten Zustand, die Vincenz-Kapelle hat Ernerungsbedarf.
Bote der Urschweiz

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Bote der Urschweiz

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Publiziert am

23.07.2009

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