Zentralschweizer Literaturwettbewerb - 1

Literatur

Zentralschweizer Literaturwettbewerb

Die sechs Kantone der Zentralschweiz schreiben wiederum gemeinsam einen Literaturwettbewerb aus. Für Werkbeiträge stehen insgesamt maximal 50 000 Franken zur Verfügung. Zusätzlich werden die Preisträger in Zusammenarbeit mit dem lit.z, dem Literaturhaus der  Zentralschweiz in Stans, zu  einer Lesetournee durch die Zentralschweiz eingeladen.


Alle zwei Jahre schreiben die Kantone der Zentralschweiz einen Wettbewerb aus, in dessen Rahmen Werkbeiträge für Literatinnen und Literaten vergeben werden – mit der Ausschreibung 2019/20 nun bereits zum elften Mal.


Werkbeiträge und Nachwuchsförderung


Für Werkbeiträge stellen die sechs Zentralschweizer Kantone insgesamt maximal 50 000 Franken zur Verfügung. Die Jury kann in  eigener Kompetenz einen oder mehrere Werkbeiträge in der Höhe von je 5 000 bis 25 000 Franken vergeben, davon einen Beitrag von
5 000 bis 10 000 Franken im Sinne einer gezielten Förderung eines Erstlingswerks. Zusätzlich werden die Preisträger 2020 zu einer Lesetournee durch die Zentralschweiz eingeladen, dies in Zusammenarbeit mit dem Literaturhaus Zentralschweiz in Stans. Die für die Durchführung des Wettbewerbs zuständige Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten der Zentralschweiz (KBKZ) hat eine Fachjury mit fünf Mitgliedern gewählt: Judith Kaufmann, Verlegerin, Luzern, Präsidentin; Daniela Koch, Verlegerin, Zürich; Hanspeter Müller-Drossaart, Autor/Schauspieler, Dietikon: Britta Spichiger, Literaturredaktorin, Deitingen; Martin R. Dean, Autor, Basel. Mit beratender Stimme vertritt Franz-Xaver Risi, Kulturbeauftragter Schwyz, die KBKZ in der Jury.


Teilnahmebedingungen


Teilnahmeberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Ausschreibung seit mindestens 3 Jahren in der Zentralschweiz Wohnsitz hat; wer zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 10 Jahre in der Zentralschweiz Wohnsitz hatte oder Personen, deren Werk oder Tätigkeit einen engen Bezug zum Kulturraum Zentralschweiz aufweisen. Eingereicht werden dürfen ausschliesslich Texte aus erster Hand, die in deutscher Sprache geschrieben und bis zum Zeitpunkt des Juryentscheids unveröffentlicht sind. Alle literarischen Formen sind zugelassen, mit Ausnahme von Theatertexten. Für diese Gattung findet ein separater Wettbewerb statt. Manuskripte sollen mindestens 20 Seiten, jedoch maximal 50 Seiten umfassen. Zusätzlich ist zwingend ein Werkexposé beizulegen. Pro Person ist nur 1 Eingabe gestattet. Die Wettbewerbsbeiträge sind bis zum 25. Juli 2019 einzureichen. Die Jury wird im November/Dezember 2019 entscheiden, die Preisübergabe findet im Frühjahr 2020 statt. Wettbewerbsreglement und Bewerbungsunterlagen können auf www.sz.ch/kultur (Rubrik Kulturförderung, Rubrik Literaturförderung) oder bei der Geschäftsstelle der Zentralschweizer Literaturförderung c/o Kanton Schwyz, Kulturförderung, Postfach 2202, 6431 Schwyz, Tel. 041 819 19 48, E-Mail: franz-xaver.risi@sz.ch bezogen werden.


Autor

SchwyzKulturPlus

Kontakt

Geschäftsstelle Zentralschweizer Literaturförderung
c/o Kanton Schwyz
Franz-Xaver Risi
Kulturbeauftragter Kanton Schwyz
Postfach 2202
6431 Schwyz
franz-xaver.risi@sz.ch
041 819 19 48

Kategorie

  • Literatur

Publiziert am

11.04.2019

Webcode

www.schwyzkultur.ch/j68MCm