Das Haus an der Lauigasse in Steinen stammt aus der Gründungszeit der Eidgenossenschaft und darf vorderhand nicht abgerissen werden. Bild: Jürg Auf der Maur
Das Haus an der Lauigasse in Steinen stammt aus der Gründungszeit der Eidgenossenschaft und darf vorderhand nicht abgerissen werden. Bild: Jürg Auf der Maur

Dies & Das

Bund erlässt Abbruchverbot

Mit einer superprovisorischen Verfügung mischt sich das Departement des Innern in den Streit um das 700-jährige Haus von Steinen. Es pfeift das Schwyzer Verwaltungsgericht zurück.

Erfolg für den Schweizer Heimatschutz und seine Schwyzer Sektion: Das rund 700 Jahre alte Holzhaus in Steinen darf vorderhand nicht abgerissen werden. Mit einer superprovisorischen Verfügung hebt das Eidgenössische Departement des Innern einen Entscheid des Schwyzer Verwaltungsgerichts auf. Dieses war auf ein Abbruchverbot nicht eingetreten. Das Gericht hatte im vergangenen September den Abbruch ebenfalls superprovisorisch untersagt, nachdem der Regierungsrat das Holzhaus an der Lauigasse aus der Zeit um 1300 nicht unter Schutz stellte. «Der Bund kann direkt in Heimatschutzfragen intervenieren. Das hat er nun gemacht», freut sich Martin Killias, Präsident des Schweizer Heimatschutzes. Mit der Verfügung aus Bern erhält der Verband nun Zeit, zusammen mit der Schwyzer Sektion den weiteren Verlauf des Verfahrens zu analysieren und eine Lösung zu finden. Für Killias ist klar, dass das alte Haus stehen bleiben soll. «Mir schwebt eine Lösung vor, die den Eigentümern das Bauen ermöglicht, das Haus aber gleichzeitig bestehen lässt.» Der superprovisorische Entscheid des Bundes sei, so Killias, «ein wichtiger Durchbruch für uns». Es sei nicht von Anfang an klar gewesen, dass sich der Bund in dieser Frage zuständig erkläre. Genau das habe er nun aber gemacht. Zurückhaltend äussert sich der zuständige Schwyzer Regierungsrat. In der Sache ändere sich für die Regierung nichts: «Materiell wurde nichts entschieden. » Insofern könne er auch nicht ausführlicher Stellung nehmen, zumal der Regierung die Verfügung des Bundes auch noch nicht vorliege.


Bauten aus der Gründungszeit der Eidgenossenschaft


Laut einem Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) gehören das Haus in Steinen und rund 30 ähnliche Bauten in der Region aus der Gründungszeit der Eidgenossenschaft zu den ältesten Holzhäusern Europas. Sie seien daher von nicht nur gesamtschweizerischer, sondern geradezu von europäischer Bedeutung. Das Vorgehen des Bundes zeige, dass der Schutz historischer Baudenkmäler im Kanton Schwyz völlig ungenügend sei, hält Killias fest und warnt vor einer Aushöhlung des Heimatschutzes – auch auf eidgenössischer Ebene.


Bote der Urschweiz / Jürg Auf der Maur

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Bote der Urschweiz

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Publiziert am

30.05.2018

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