Dies & Das
Kulturschaffende wehren sich gegen Kanton
Das Bedürfnis nach Kulturräumen im Kanton Schwyz ist gross. Trotzdem weist die Regierung die kulturelle Verantwortung für Infrastrukturen den Gemeinden und Bezirken zu. Der Verein SchwyzKulturPlus nimmt offiziell Stellung zu diesem Beschluss und wünscht eine erneute Bearbeitung des Dossiers. Denn Fakt ist: Gemäss Bundesverfassung ist der Kanton für den Bereich Kultur zuständig.
Ende 2009 versammelten sich in den verschiedenen Bezirken viele Kulturschaffende aus allen Sparten an sogenannten Echo-Abenden, um die Thematik von fehlenden oder mangelhaften Kulturräumen im Kanton zu besprechen. Das Amt für Kultur hatte im Vorfeld das externe Fachbüro «Schnittstelle Kultur» von Regula Koch beauftragt, entsprechende Bedürfnisse und Anliegen abzuklären und in einem Bericht aufzuzeigen, um diesen der Regierung vorzulegen.
Bedürfnis nach Kulturräumen
Der Bericht von Regula Koch zeigte, das für rund 70 % aller befragten Kulturschaffenden ein klares Bedürfnis nach Veranstaltungsräumen für Konzerte, Theater und Ausstellungen besteht. Sogar 87 % der Befragten empfinden einen deutlichen Mangel an Produktionsräumen im Kanton. Ein deutliches Resultat dürfte man meinen. Der Regierungsrat interpretierte den vorliegenden Bericht jedoch dahingehend, dass das Fehlen eines eigentlichen Kantonalen Kulturzentrums kaum als Mangel empfunden wird, da ja der Wunsch nach einer dezentralen Lösung im Vordergrund stehe. Somit seien gemäss Regierung die Gemeinden und Bezirke für jegliche kulturelle Infrastruktur zuständig.
Kanton ist gemäss Bundesverfassung verpflichtet
SchwyzKulturPlus sieht in dieser Antwort und dem Verhalten der Regierung einen Fehlschluss und ein klares Abschieben von politischen Aufgaben, zu denen die Regierung gemäss Bundesverfassung verpflichtet ist. Unter Berücksichtigung dieser unumstösslichen Tatsache scheint sich der Kanton durch diesen Beschluss aus der Verantwortung zu ziehen. Kultur mag zwar - wie die Regierung in einem Kommentar zum Bericht schreibt - auch im Privaten und Lokalen geschaffen werden, es ist jedoch klare und offizielle Aufgabe des Kantons, die kulturelle Vielfalt, Lebensqualität und damit verbundene Standortvorteile zu sichern.
Die derzeit noch fehlende kulturelle Infrastruktur wäre Basis für eine starke und wachsende Kultur und somit deutliche Aufgabe des Kantons.
Die Regierungmöchte bei ihrer zurückhaltenden Förderungspolitik bleiben. Doch gerade die Tatsache, dass, jährlich zwei Millionen Franken an ausserkantonale Kulturinstanzen bezahlt werden, legitimieren zumindest das Anliegen, dass das eigene Schwyzer Kulturschaffen mit ebenso grosser Beachtung und Förderung belohnt wird.
Schwyz hinter Zug, Uri, Nid- und Obwalden
Weiterer fataler Punkt bei diesem Entscheid und dem kulturfremden Verhalten ist die Tatsache, dass die anderen Urschweizer Kantone längst die Bedeutung der Kulturförderung erkannt haben und eine entsprechende Förderungspolitik betreiben. Der Kanton Schwyz hat es durch diesen Beschluss verpasst, die kulturelle Führungsfunktion, zu der er eigentlich verpflichtet wäre, zu übernehmen und ein positives Zeichen zu setzen. Trotz und gerade wegen dem äusserst knapp abgelehnten Kulturförderungsgesetzt sollte eine Strategie zur gemsamtkantonalen Kulturförderung in Angriff genommen werden. Aus diesen Gründen bittet SchwyzKulturPlus den Regierungsrat, den besagten Beschluss unter den erwähnten Gesichtspunkten erneut zu behandeln.
Weitere Infos
- Offener Brief an die Regierung
- Regierungsrats-Beschluss
- Kulturraum-Bericht
Zum Thema
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- 11.03.2010: Kulturzentrum ist Sache der Gemeinden
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- 23.09.2010:
Autor
SchwyzKulturPlus
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- Dies & Das
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